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von Hessen und sieben Herzöge. Am 18. März 1872 sei die
Ehe auf gemeinschaftliche Bitte des Prinzen und der Prinzessin
durch Allerhöchsten ‚Erlass Seiner Majestät des Königs Wilhelm
kraft landesherrlicher Machtvollkommenheit gelöst worden, die
Verleihung des Namens von Ardeck sei dann auf Bitte der Prin-
zessin Marie erfolgt, als der Prinz sich einige Zeit später ander-
weit vermählte.
Von der Schaumburgischen Seite wird zugegeben, dass die
Ehe zwischen den Eltern der Gemahlin des Grafen Rudolf keine
morganatische gewesen, sondern in der Absicht und Annahme,
eine für das altfürstliche Haus Hessen ebenbürtige Ehe zustande
zu bringen, geschlossen sei. Aber sie sei wegen mangelnden
Hochadels der Braut ohne weiteres eine nicht ebenbürtige; im
gesamten altfürstlichen Hause Hessen gelte strenges Ebenburts-
recht. Eine laxe Praxis könne nicht bewiesen werden. Auch
sei schon die Verleihung und Annahme des Prinzentitels von
Ardeck vollbeweisend für die Richtigkeit der Behauptung, dass
die Prinzessin Luise nur dem niederen, wenn auch hoch titulier-
ten Adel angehöre. Dementsprechend werde die Familie Ardeck
im Gothaischen Genealogischen Hofkalender nicht in der ersten
Abteilung (Genealogie der europäischen regierenden Fürsten),
sondern in der dritten Abteilung (Genealogie der nicht zu den
deutschen Standesherren gehörenden nicht souveränen fürstlichen
Häuser) geführt.
Bei dieser Ausführung ist übersehen, dass jedes hochadelige
Haus, auch wenn es grundsätzlich ebenbürtige Ehen nur mit
Damen des hohen Adels zulässt, im Einzelfall eine Dame, die
dieses Erfordernis nicht erfüllt, durch Willensübereinstimmung
der Agnaten als ebenbürtiges Mitglied aufnehmen kann. Es fragt
sich, ob eine solche Aufnahme des Kurfürstlichen Hauses Hessen
zu Gunsten der Prinzessin Marie Auguste von Hanau in Anlass
ihrer Ehe mit dem Prinzen Wilhelm von Hessen-Philippsthal-
Barchfeld anzunehmen ist. Das Schiedsgericht glaubt, die Frage
bejahen zu müssen. Es gründet diese Auffassung auf die Tat-
sache, dass die Absicht und Annahme, eine für das altfürstliche
Hessische Haus ebenbürtige Ehe zustande zu bringen, zur Zeit