Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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etwa, weil es den damaligen Gesetzen entsprach *®, wie es auch 
KoPpPpErs selbst an anderer Stelle °° hervorhebt. 
Eine ähnliche Successionstheorie wie die von KOPPERS hat 
EISENLOHR gelegentlich eines badischen Organisationsgesetzes 
vertreten®. In diesem Gesetze war lediglich die Lostrennung 
der Amtsgerichtsbezirke Schopfheim und Schönau vom Landge- 
richte Freiburg und deren Zuteilung zum Landgericht Waldshut 
angeordnet. EISENLOHR erkennt nun zwar an, dass das Land- 
gericht Freiburg als solches fortbesteht®®, er behauptet aber, es 
sei das Landgericht Waldshut bezüglich der beiden Amtsgerichts- 
bezirke einschliesslich der in ihnen lokalisierten, beim Landge- 
richt Freiburg anhängigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten an des 
letzteren Stelle getreten ‘°. Auf den vorliegenden Fall angewendet 
würde das ergeben, dass unser bisheriges Amtsgericht I in Berlin 
nur den Namen gewechselt hätte, dass aber bezüglich des dem 
Amtsgericht Berlin-Schöneberg zugelegten Teiles des früheren 
Sprengels und bezüglich aller dort lokalisierten am 31. Mai 1906 
beim Amtsgericht I in Berlin anhängigen Rechtsstreitigkeiten 
das Amtsgericht Berlin-Schöneberg succedieren würde. Gegen 
diese partielle Succession spricht alles das, was oben bezüglich 
des Wesens des Gerichts gesagt worden ist, hier sei nur noch 
hervorgehoben, dass das Amtsgericht Berlin-Schöneberg seine 
Befugnis zur Rechtspflege nicht vom bisherigen Amtsgericht I 
in Berlin, sondern vom Staate erhält. Die gleichzeitig mit der 
Errichtung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg vom Gesetze aus- 
% Dies ist in der Begründung zu dem Eintwurfe des Gesetzes klar aus- 
gesprochen. Stenogr. Berichte d. Hauses d. Abgeordneten 1878/79 Anlagen 
Bd. IS. 31 zu 8 10. 
07 Koppers a. a. 0. S. 207/208. 
6 FEISENLOHR: „Ein negativer Kompetenzkonflikt* in den Annalen der 
Badischen Gerichte Bd. 56 S. 374 ft. 
6 EISENLOHR a. a. O. 8. 378 belässt nämlich dem Landgericht Freiburg 
zur weiteren Erledigung die durch Prorogation anhängig gewordenen Sachen. 
” EISENLOHR a. a. 0. S. 376, 378,
	        
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