Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Literatur. 
  
W. Burckhardt. Kommentar der Schweizer Bundesverfassung v. 29. Mai 
1874. Bern (Stämpfli u. Co.) 1905. 912 S. 8°. (21 Fres.). 
In schneller Aufeinanderfolge der einzelnen Hefte ist dieses Werk, 
dessen erste Lieferung in diesem Archiv Bd. 19 S. 609 ff. von mir bespro- 
chen worden ist, zum Abschluss gelangt. Die dort bereits anerkannten Vor- 
züge des Kommentars sind mit dem Fortschreiten desselben immer mehr 
hervorgetreten. Dahin ist in erster Reihe zu zählen die ausserordentliche 
Reichhaltigkeit, welche seine ‚ praktische Brauchbarkeit verbürgt. Den 
meisten Artikeln geht eine Darstellung ihrer „Geschichte* voraus, welche 
alles, was für ihre Entstehung, Wortfassung, Tendenz von Bedeutung ist, 
enthält und die praktische Bedeutung und Tragweite jeder einzelnen Vor- 
schrift wird durch die vollständige Angabe aller dazu ergangenen Gesetze, 
Entscheidungen, Bundesbeschlüsse, Verfügungen der Bundesbehörden u. e. w. 
vor Augen geführt. Der Verf. beschränkt sich aber nicht auf eine Regi- 
strierung und Zusammenstellung dieses umfangreichen Stoffes, sondern er 
weiss ihn wissenschaftlich zu verarbeiten, kritisch zu beleuchten und eigene 
Ansichten zu begründen. Das Werk ist die vollständigste, gründlichste und 
zugleich übersichtlichste Darstellung des Schweizer Staatsrechts und kann 
auch bei manchen Lehren des Deutschen Reichsstaatsrechts mit Nutzen zur 
Vergleichung herangezogen werden. 
Laband. 
Ernst Moll. Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Ame- 
rika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiss von 1850. (Züricher 
Beiträge zur Bechtswissenschaft. V.) Zürich 1905. 209 8. 
Der wesentliche Inhalt dieser überaus fleissigen Arbeit besteht in der 
Darstellung, wie der Begriff des Bündesstaats und des Verhältnisses der 
Einzelstaaten zur Union in den Anschauungen der amerikanischen Staats- 
männer sich entwickelt hat. Der Verf. gibt nicht seine Ansichten, son-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.