Literatur.
W. Burckhardt. Kommentar der Schweizer Bundesverfassung v. 29. Mai
1874. Bern (Stämpfli u. Co.) 1905. 912 S. 8°. (21 Fres.).
In schneller Aufeinanderfolge der einzelnen Hefte ist dieses Werk,
dessen erste Lieferung in diesem Archiv Bd. 19 S. 609 ff. von mir bespro-
chen worden ist, zum Abschluss gelangt. Die dort bereits anerkannten Vor-
züge des Kommentars sind mit dem Fortschreiten desselben immer mehr
hervorgetreten. Dahin ist in erster Reihe zu zählen die ausserordentliche
Reichhaltigkeit, welche seine ‚ praktische Brauchbarkeit verbürgt. Den
meisten Artikeln geht eine Darstellung ihrer „Geschichte* voraus, welche
alles, was für ihre Entstehung, Wortfassung, Tendenz von Bedeutung ist,
enthält und die praktische Bedeutung und Tragweite jeder einzelnen Vor-
schrift wird durch die vollständige Angabe aller dazu ergangenen Gesetze,
Entscheidungen, Bundesbeschlüsse, Verfügungen der Bundesbehörden u. e. w.
vor Augen geführt. Der Verf. beschränkt sich aber nicht auf eine Regi-
strierung und Zusammenstellung dieses umfangreichen Stoffes, sondern er
weiss ihn wissenschaftlich zu verarbeiten, kritisch zu beleuchten und eigene
Ansichten zu begründen. Das Werk ist die vollständigste, gründlichste und
zugleich übersichtlichste Darstellung des Schweizer Staatsrechts und kann
auch bei manchen Lehren des Deutschen Reichsstaatsrechts mit Nutzen zur
Vergleichung herangezogen werden.
Laband.
Ernst Moll. Der Bundesstaatsbegriff in den Vereinigten Staaten von Ame-
rika von ihrer Unabhängigkeit bis zum Kompromiss von 1850. (Züricher
Beiträge zur Bechtswissenschaft. V.) Zürich 1905. 209 8.
Der wesentliche Inhalt dieser überaus fleissigen Arbeit besteht in der
Darstellung, wie der Begriff des Bündesstaats und des Verhältnisses der
Einzelstaaten zur Union in den Anschauungen der amerikanischen Staats-
männer sich entwickelt hat. Der Verf. gibt nicht seine Ansichten, son-