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wenn uns auch zuweilen Sätze als positives Recht vorgeführt werden, die
erst die Tendenz haben, sich in solches umzusetzen und wenn wir auch
Ideen begegnen, die gerade dem Extrajuristischen angehören, das der Ver-
fasser so heftig bekämpft, so haben wir es doch mit einem hochbedeuten-
den Werke zu tun, das auch dann bei uns in Deutschland gelesen zu
werden verdiente, wenn es sich nicht um die reife, durch mehr als ein
Dezennium vorbereitete Arbeit eines der größten Staatsrechtslehrer han-
delte, die unser Nachbarstaat Frankreich hervorgebracht. Und es wäre —
ein Wunsch, der in mir schon bei der Lektüre der früheren Werke DUGUITs
rege geworden ist — sehr zu begrüßen, würde man sich entschließen, die
Schriften des Bordeauxer Rechtslehrers in unsere Sprache zu übersetzen
und ihm damit eine Verbreitung zu sichern, die, trotzdem jene in der in-
ternationalen Sprache. dem Französischen, abgefaßt sind, doch so niemals
erreicht werden wird.
Frankfurt a. M. Dr. Karl Strupp.
Bentwich, Students leading cases and statutes oninternatio-
nallaw. With an introductory note by Professor L. Op-
penheim. London, Sweet and Maxwell. 1913.
Eine Sammlung der bedeutendsten Präjudizien englischer Gerichte in
völkerrechtlichen Fragen zur Illustration und Erläuterung der theoretischen
Ausführungen des Kollegs und der völkerrechtlichen Lehrbücher, bestimmt
für das Privatstudium der Studenten, sollte vorliegendes Buch nach
der Absicht seines Verfassers (derzeitigen Professors an der khedivialen
Rechtsschule in Kairo) sein. Es stellt sich damit an die Seite der größeren
hervorragenden Sammlungen von JAMES BROwNn ScorTT!, und von Pırr
COBBETT ®, unterscheidet sich aber doch von beiden in wesentlichen Punk-
ten. Während ersteres von erheblich größerem Umfang und daher mehr
für den Völkerrechtslehrer und für den bestimmt ist, der mit völker-
rechtlichen Kenntnissen wohl ausgerüstet, in die Tiefe der Probleme hinab-
steigen will (wobei noch betont werden muß, daß die dort abgedruckten
oder zitierten cases überwiegend der amerikanischen Jurisprudenz ent-
nommen sind), PITT COBBETTs Werke hingegen eine Verbindung von Lehr-
buch und Sammlung von cases darstellen, die nur inhaltlich wiedergegeben
sind, zeichnet sich BEnTwıcHs Buch sowohl dadurch aus, daß es nicht so
sehr umfangreich ist (es enthält 247 Seiten) wie durch (wenn auch viel-
fach gekürzte) wörtliche Wiedergabe der Sentenz. Damit hat es vor ScoTT
und COBBETT in pädagogischer Hinsicht ein Doppeltes voraus: Vor
SCOTT, daß nur die wichtigsten Fälle der englischen ‚Jurisprudenz in
ı Cases on international Law, 2 ed. 1906.
? Leading cases on international law, I. 1909. TI. 1913.