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nentale und anglo-amerikanische Völkerrechtslehrbücher vertraut sind,
wird das Buch in der Hand des (kontinentalen Hochschul-)Lehrers für Se-
minarübungen sicher von hohem Werte sein. Denn die Sammlung gibt
ja eben für jedes wichtige Kapitel des positiven Völkerrechts eine, häufig
mehrere, grundlegende Entscheidung. Und wenn diese zum Gegenstand
eingehender Erörterung und Diskussion gemacht werden, erfüllen sie den
doppelten Zweck, dem Studenten das betreffende Gebiet vertraut zu machen,
wie ihm zu zeigen, daß, trotz Nichtexistenz eines speziell englisch-ameri-
kanischen Völkerrechtes, doch häufig eine Divergenz der Auffassung be-
steht, die in letzter Linie doch nur auf den Unterschied von universellem
und partikulärem Völkerrecht überhaupt zurückzuführen ist.
Dr. Karl Strupp.
Nijhofl, OQuvrages principaux de droit international public.
La Haye, 1913.
Die vorliegende Schrift, im Umfange von 66 Seiten, bedeutet einen
dankenswerten Versuch des rührigen Haager Verlegers, eine Auswahl der
bedeutendsten völkerrechtlichen, größeren Werke und Monographien
zusammenzustellen. Wie bei jeder Auswahl (die Ueberschrift „ouvrages
prineipaux* anstatt les ouvrages principaux, also unbestimmt, gleichbe-
deutend mit des ouvrages principaux, scheint nicht unabsichtlich gewählt)
ist eine gewisse Willkür nicht zu vermeiden gewesen: wie man denn über-
haupt das Heft weniger als eine eigentliche wissenschaftliche Leistung.
denn als Katalog, wie es sich selbst bezeichnet. ansehen darf. Mit dieser
Einschränkung aber muß man, soweit Lehrbücher sowie die älteren Völ-
kerrechtsschriftsteller vom 15. bis 19. Jahrhundert in Frage kommen, sagen.
daß das bescheidene Büchlein auch bibliographisch von gewissem
Werte sein wird, und das umso mehr, als eben bei jenen älteren Schrift-
stellern ein ganz knappes Resume ihrer Publikationen jeweils gegeben wird.
Frankfurt a. M. Dr. Karl Strupp.
Lammasch, Die Lehre von der Schiedsgerichtsbarkeitin
ihrem ganzen Umfang. Aus Stırr-SomLos Handbuch der
Völkerrechts. Bd. II. 3. Abteilung. Berlin, Stuttgart, Leipzig.
Verlag W. Kohlhammer 1913/14.
Der beispiellose Aufschwung, den die internationale Schiedsgerichts-
barkeit seit der ersten Haager Friedenskonferenz genommen, hat zwar zu
der Abfassung einer Reihe wertvoller Arbeiten! über die Schiedsgerichts-
! Ich brauche nur die Namen MFURER. LfEMONON, NIPPOoLD, JAMES
Brown SCOTT, SCHÜCKING, WEHRERG zu nennen, um die Hauptschrift-
steller hervorzuheben.