Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Ich glaube nicht, daß wir eine bessere Behandlung des Gegenstandes 
besitzen. 
Bamberg. Ferdinand Stauffer. 
Dr. jar. Oskar Anton Wolff, Das Recht der geschiedenen Mutter 
nach dem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuche. Mün- 
chen und Leipzig 1913. Verlag von Duncker und Humblot. 74 8. 
2 Mk. 
Die Schrift — vielleicht eine Examensarbeit — enthält keine beson- 
deren wissenschaftlichen Entdeckungen, aber eine in nachahmenswert 
klarer Sprache gegebene Darstellung des geltenden Rechtszustandes. 
Bamberg. Ferdinand Stauffer. 
Dr. jar. Hermann Lucas, Ministerialdirektor a. D., Wirklicher Geheimer 
Rat, Anleitung zur strafrechtlichen Praxis. Ein Beitrag 
zur Ausbildung unserer jungen Juristen und ein Ratgeber für Prak- 
tiker. Erster Teil. Das formelle Strafrecht. Vierte, verbesserte und 
vermehrte Auflage. Berlin 1913. Verlag von Otto Liebmann. 452 S., 
geb. Mk. 9.50. 
Ein Buch, das keine Empfehlung mehr nötig hat. Was das Werk ge- 
rade für angehende Juristen besonders wertvoll macht, ist die vornebme 
Auffassung des Autors von den Aufgaben der Strafrechtspflege. Sie nötigt 
auch dem Achtung ab, der nicht alle Grundanschauungen des Verfassers teilt. 
Bamberg. Ferdinand Stauffer. 
er ae 
Dr. Philipp Allfeld, ord. Professor an der Universität Erlangen, Die 
Strafgesetzgebung des Deutschen Reiches. Sammlung 
aller Reichsgesetze strafrechtlichen und strafprozessualen Inhalts mit 
einem Gesamtregister. 2. Auflage. München und Berlin 1913. J. 
Schweitzer Verlag (Arthur Sellier). 1315 S., geb. Mk. 13.—. 
Das Werk enthält 146 Gesetze, einen Teil im Auszug. Ausstattung 
und Druck sind vorzüglich. Soweit der Gesetzestext auszugsweise gegeben 
ist, sind — wenigstens in der Regel — die zum Verständnis der Strafbe- 
stimmungen erforderlichen übrigen Gesetzesstellen angeführt. 
In der Praxis wird es eine willkommene Grundlage für die Benützung 
des neuen STENGLEIN (Strafrechtl. Nebengesetze) bilden. 
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
	        
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