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Ich glaube nicht, daß wir eine bessere Behandlung des Gegenstandes
besitzen.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
Dr. jar. Oskar Anton Wolff, Das Recht der geschiedenen Mutter
nach dem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuche. Mün-
chen und Leipzig 1913. Verlag von Duncker und Humblot. 74 8.
2 Mk.
Die Schrift — vielleicht eine Examensarbeit — enthält keine beson-
deren wissenschaftlichen Entdeckungen, aber eine in nachahmenswert
klarer Sprache gegebene Darstellung des geltenden Rechtszustandes.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
Dr. jar. Hermann Lucas, Ministerialdirektor a. D., Wirklicher Geheimer
Rat, Anleitung zur strafrechtlichen Praxis. Ein Beitrag
zur Ausbildung unserer jungen Juristen und ein Ratgeber für Prak-
tiker. Erster Teil. Das formelle Strafrecht. Vierte, verbesserte und
vermehrte Auflage. Berlin 1913. Verlag von Otto Liebmann. 452 S.,
geb. Mk. 9.50.
Ein Buch, das keine Empfehlung mehr nötig hat. Was das Werk ge-
rade für angehende Juristen besonders wertvoll macht, ist die vornebme
Auffassung des Autors von den Aufgaben der Strafrechtspflege. Sie nötigt
auch dem Achtung ab, der nicht alle Grundanschauungen des Verfassers teilt.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.
er ae
Dr. Philipp Allfeld, ord. Professor an der Universität Erlangen, Die
Strafgesetzgebung des Deutschen Reiches. Sammlung
aller Reichsgesetze strafrechtlichen und strafprozessualen Inhalts mit
einem Gesamtregister. 2. Auflage. München und Berlin 1913. J.
Schweitzer Verlag (Arthur Sellier). 1315 S., geb. Mk. 13.—.
Das Werk enthält 146 Gesetze, einen Teil im Auszug. Ausstattung
und Druck sind vorzüglich. Soweit der Gesetzestext auszugsweise gegeben
ist, sind — wenigstens in der Regel — die zum Verständnis der Strafbe-
stimmungen erforderlichen übrigen Gesetzesstellen angeführt.
In der Praxis wird es eine willkommene Grundlage für die Benützung
des neuen STENGLEIN (Strafrechtl. Nebengesetze) bilden.
Bamberg. Ferdinand Stauffer.