Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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sicherung angeschlossen sind, bringt er den ScHAanzschen Vorschlag eines 
individuellen Sparzwangs, der später in die Versicherungsform übergeleitet 
werden soll. Auf die Reichsversicherung will er aber in keiner Weise ver- 
sichtet wissen. 
Im ganzen genommen stellt sich KuMPpMAnNS Werk als ein wertvolles 
Buch für den dar, der sich in Kürze wissenschaftlich über die Arbeitslosen- 
versicherungsfrage orientieren möchte, ohne ganz auf eine bestimmte Rich- 
tung des Gebotenen verzichten zu wollen. 
Gottlob Maser. 
  
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Konrad Maurer, Vorlesungen über altnordische Rechtsge- 
schichte. Aus dem Nachlaß des Verfassers herausgegeben von der 
Gesellschaft der Wissenschaften in Kristiania. Bd. I—V. Leipzig. 
Deichertsche Verlagsbuchhandlung Nachf. (Georg Böhme) 1907—10. 
Die rechtshistorische Forschung hat Grund, Reichsarchivar Dr. EBRE 
HERTZBERG dankbar zu sein, weil er die bedeutende Arbeit übernommen 
hat, Konrap MAURERs nachgelassene Vorlesungen herauszugeben. Es ist 
über allem, was MAURER schreibt, etwas Klassisches und es wird deshalb 
stets seinen Wert behalten, selbst wo die Forschung im einzelnen über 
M.s Resultate hinausreicht. Seine genaue Durchforschung der Quellen und 
seine ebenso genaue Darstellung der Resultate der älteren Forschung machen 
seine Werke zu Schriften, die man bei jeder erneuten Behandlung der hier- 
her gehörigen Themata vornehmen und studieren muß, 
Die vorliegenden 5 Bände umfassen : 
I. Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen, 
I. Ueber Altnordische Kirchenverfassung und Eherecht, 
III. Verwandtschafts- und Erbrecht samt Pfandrecht nach Altnordischem 
Rechte, 
IV. Das Staatsrecht des isländischen Freistaates. 
V, Altisländisches Strafrecht und Gerichtswesen. 
Die Vorlesungen gehören dem Zeitraum vom Schluß der 60er bis zur 
Mitte der 80er Jahre. Mehrere derselben erscheinen in mehreren Beurbei- 
tungen und die neueste Bearbeitung ist als Grundlage für die Herausgabe 
benutzt. Da indessen nicht alle Abschnitte in einem College umgearbeitet 
sind, stammen die verschiedenen Teile desselben oft von verschiedenen Zeit- 
räumen ab. Der Herausgeber bringt im Vorwort zu jedem Band genaue 
Auskunft hierüber. 
Viele der Themata, welche in den Vorlesungen behandelt werden, hat 
K. M. auch in den von ibm selbst herausgegebenen Schriften, Abhandlun- 
gen und Rezensionen behandelt. Und seine Anschauungen sind deshalb 
bekannt. Aber die Vorlesungen haben doch insofern überall das Interesse 
der Neuheit, als wir sehen, wie MAURER das Rechtssystem der alten Ge- 
setze konstruktiv aufbaut und deren leitende Prinzipien herausarbeitet.
	        
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