Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Conrad Bornhak, Grundriß des deutschen Staatsrechts. 
3. Aufl. Leipzig 1912, A. Deichertsche Verlagsbuchhandlung Nachf. 
264 S. 
Ohne auf Vollständigkeit Anspruch zu erheben, gibt BORNHAK einen 
Ueberblick über das Landesstaatsrecht (unter besonderer Berücksichtigung 
Preußene), des Reichsstaatsrechts und des allgemeinen Staatsrechts. Der 
Absatz, den die beiden ersten Auflagen in ziemlich kurzer Zeit gefunden 
haben, spricht dafür, daß ein Bedürfnis nach diesem gemeinverständlichen 
Grundriß besteht. 
——- on... 
Deutsch-chinesische Rechtszeitung. Herausgegeben von der 
Abteilung für Rechts- und Staatswissenschaften der Deutsch-Chine- 
sischen Hochschule in Tsingtau. 
Diese Zeitschrift erscheint in zwanglosen Heften, 2—3 Nummern im 
Semester. Für die Studierenden der Abteilung unentgeltlich. Kommissions- 
verlag B. Friedrichsen u. Co. Hamburg. 
Die als Rezensionsexemplar eingesandte 7., des 2. Jahrgangs 3. Nummer 
ist im April 1913 in Tsingtau erschienen. Sie enthält eine kurze Abhand- 
lung über Notverordnungen von dem verantwortlichen Herausgeber der 
Zeitschrift, dem Landrichter a. D. Dr. RoOMBERG, anknüpfend an die Ver- 
ordnungen, die der vorläufige Präsident der Republik China zur Organi- 
sation des Beamtenkörpers in den Provinzen Chinas erlassen hatte. Daran 
schließen sich Bemerkungen zum Familienrecht vom Studieninspektor Tsiang- 
kai in Tsingtau. Der Bezirksamtmann Dr. MıicHELSEN in Teingtau ver- 
öffentlicht Anmerkungen zu einem Opiumprozeß vor dem Schangbaier Ge- 
mischten Gericht. Wir erfahren ferner, daß die Lehrer der Hochsehule bemübt 
sind, einen enzyklopädischen Grundriß der Rechts- und Staatswissenschaften 
für Chinesen herauszugeben, von dem bereits der Allgemeine Teil des bürger- 
lichen Rechts und des Strafrechts und der Abriß des Staatsrechts erschienen 
sind. Der Briefkasten enthält eine Disputation über das kollektivistische 
und das individualistische Familiensystem von einem früheren chinesischen 
Studierenden der Hochschule, die einen Einblick in die Methode des Rechts- 
unterrichts in Tsingtau gewährt. Am Schluß des Heftes werden Gerichts 
entscheidungen veröffentlicht. An den deutschen schließt sich ein chine 
sischer Teil an. 
  
J. Casparl, juristischer Repetitor, Strafgesetzbuch für das Deut 
sche Reich. Handkommentar für Studium und Praxis. Teil l. 
Wittenberg 1913. A. Ziemsen. 
Der I. Teil reicht bis zum $ 79. Dochow.
	        
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