Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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reich vor dem Ersaufen zu schützen. Die Schutzverwaltung unter 
dem Bezirkspräsidenten Dr. KOHLMANN wurde dem Bergmeister 
HönıG und dem Bergassessor HOTEN übertragen. Zu der Beratung 
des Gouverneurs in den Angelegenheiten der deutschen Sehutz- 
verwaltung ist ein ständiger industrieller Beirat aus 
Vertretern der deutschen Schwerindustrie berufen, die an dem 
französischen Minenbesitz stark mit Kapital beteiligt ist. 
2. In Belgien sind nur die Ministerien nach Antwerpen und 
dann nach Le Havre übergesiedelt; die mittleren und nie- 
derenBeamten verblieben meistaufihrem Posten. 
Es kam daher nun darauf an, aus den Resten des staatlichen 
Organismus einen Notbau aufzuführen und ihn durch die neu- 
geschaffenen Zentralstellen so zu beaufsichtigen, daß er nicht 
gegen die deutschen Interessen mißbraucht werden kann ®. 
Von besonderer Bedeutung war, daß die Finanz- und Steuer- 
behörden ihren Dienst wieder aufnahmen; denn die Deutschen 
hätten nicht wohl neue Steuerrollen anlegen können. Natürlich 
findet eine scharfe Ueberwachung statt, daß die Gelder richtig 
verrechnet und nicht an die Regierung des Souveräns abgeliefert 
werden. 
Eine Bekanntmachung des Zivilkommissärs im Elsaß v. KUHLWETTER 
vom 30. August 1870 hatte folgendes ausgeführt: 
„Die Verwaltung wird in den vorgefundenen Formen überall fortge- 
führt, nur die Spitze hat gewechselt. Demgemäß verbleiben 
alle Behörden und Beamten in ihren Posten, Funk- 
tionen und in ihren bisherigen Diensteinkommen, 
soweit das eigene Verhalten eine Abweichung nicht notwendig macht. 
Dies geschieht in der Voraussetzung, daß alle Beamten fortfahren, ihr 
Amt mit Treue und Gewissenhaftigkeit wahrzunehmen. Dieser Stand- 
punkt begründet sich in der Natur der Dinge, aber auch im Interesse 
des Landes und seiner Bewohner und findet in politischen Sympathien 
kein Hindernis.“ 
Der Generalgouverneur Frh. v. DER GOLTZ richtete am 2. Sept. 
* Frankf. Zeitung v. 16. Okt. 1914, Nr. 287, Erstes Morgenblatt.
	        
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