Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Um so auffallender war die Nachricht des „Haager Nieuwe 
Courant“ ”*, England habe Ende Oktober der holländischen Regie- 
rung einen nicht unbedeutenden Betrag zu den Kosten des Unterhaltes 
der belgischen Flüchtlinge auf holländischem Boden angeboten, 
das holländische Ministerium habe jedoch unter Anerkennung des 
Wertes dieser Hilfeleistung das Angebot abgelehnt, da es der 
Auffassung sei, daß Holland selbst aus freien Stücken die Kosten 
der Verpflegung dieser Flüchtlinge zu tragen habe. 
Holland handelte nicht bloß edel und selbstbewußt; es will 
sich auch offenbar den Engländern nicht verpflichten und jede 
Abhängigkeit von England vermeiden und gab damit einen 
neuen Beweis für die Ernsthaftigkeit seiner Neutralität. Man 
darf nämlich nicht vergessen, daß wohl auch einige Tausend 
belgische Soldaten in Holland weilen, die in Bürgerkleidung die 
Grenze überschritten haben. Damit entstand für Holland ein 
schwer zu lösendes Problem. Der Beweis, ob ein Flüchtling Sol- 
dat sei oder nicht, war bei der Massenhaftigkeit der Invasion 
schwer zu führen, und Holland mußte daher jetzt damit rechnen, 
daß das englische Geldgeschenk auch Belgiern zugute käme, die 
bewiesenen Falles als flüchtige Soldaten nach Art. 11 und 12 des 
Neutralitätsabkommens für den Landkrieg zu behandeln sein 
würden. 
Später hat ein Leitartikel der „Daily Mail“ mitgeteilt, die 
englische Regierung werde die holländischen Behörden bitten, die 
belgischen Flüchtlinge nach England zu verbringen, wenn sie die 
englische Gastfreundschaft anzunehmen wünschten. 
Dazu bemerkte das „Amsterdamer Allgemeene Handelsblad “ ?° 
im Prinzip zustimmend: „Die Einwände, die gegen eine Annahme 
von Geldbeihilfen durch die britische Regierung bestanden, würden 
hier fortfallen.“ Doch stellt es die Frage, „was dann mit den 
’# Wiedergegeben in der Frankfurter Zeitung v. 30. Okt., Nr. 301, 
Erstes Morgenblatt. 
75 Vgl. die Frankf. Zeitung v. 4. Nov., Nr. 306, Erstes Morgenblatt.
	        
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