Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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gehörenden ° Dampfer, Luft- und Kraftfahrzeuge, sowie das In- 
ventar der staatlichen Post-, Telephon- und Telegraphenanstalten, 
sondern vor allem auch um das rollende Material der Staats- 
bahnen. Der RoLInsche Kommissionsbericht: (I, 61) sagt von dem 
Art. 53: 
„I concerne la main-mise de l’occupant sur les biens mobiliers de 
l'Etat ennemi, et, par extension sur tous moyens de guerre et notam- 
mentsurle materieldeschemins de fer* 
Bei der großen Bedeutung der Eisenbahnen für den Krieg 
— sind diese doch direkt ein Kriegsmittel — und bei der Höhe 
des hier investierten Kapitals ist es erklärlich, daß sich die VÖl- 
kerrechtswissenschaft wie die Volkswirtschaftslehre mit dem Schick- 
sal der Bahnen seit lange und in eindringlicher Weise beschäftigt 
hat. War man in der Hauptsache darin einig, daß dem Krieg- 
führenden die Benutzung freistehen müsse, so war im übrigen 
das Rechtsverhältnis, insbesondere die Rückerstattungspflicht nach 
Beendigung des Krieges bestritten. 
Das Oxforder Manuel Art. 54 verlangte im Hinblick auf die 
Bedeutung der Eisenbahnen für die Zwecke des Friedens Zurück- 
erstattung im augenblicklichen Zustand. V. STEIN °“ und das auf 
STEINschen Ideen aufgebaute Projekt des Institut de droit inter- 
national °° ließ das rollende Staatsbahnmaterial mit der Besetzung 
in das Eigentum des siegreichen Staates übergehen. Ein Unter- 
schied der beiden Auffassungen besteht jedoch insofern, als VON 
STEIN die Rückerstattungspflicht beim Friedensschluß verneinte, 
86 Auch wenn sie dem alliierten Staat gehören. Hier gibt es des- 
balb für die Schiffe in den Häfen der alliierten Macht, welche durch die 
Okkupation getroffen werden, kein Indult, das nur für Ueberraschungen durch 
den Kriegsausbruch vorgeseben ist (6. Abkommen Art. 1). Vgl. J. KoHLER 
in der Deutschen Juristenzeitung 1. Nov. 1914, 8. 1228, 
9’ Das Oxforder Manuel v. 1880, Art. 54 spricht daber von einer Be- 
schlagnahme für den Gebrauch. 
* Le droit international des chemins de fer en cas de guerre 1885. 
Revue de droit international XVII. 882. Annuaire de l'Institut de droit 
international 1886, S. 179. 
8 Annuaire 1887—1888 (Bd. IV) 8. 257 fl. Revue Bd. XIX, S. 164 ff.
	        
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