Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

—_— 4593 — 
ßen keineswegs vereinzelt erfolgte, wo liegt da die Grenze zwi- 
schen den Feindseligkeiten „einer ganzen Bevölkerung“ und den 
„Handlungen einzelner“? Der Truppenführer, der sich mit ein- 
gehenderen Untersuchungen gar nicht auflıalten kann, wird nicht 
umhin können, das Dorf, das nach den gegebenen Proben im 
Rücken der Truppen ja auch eine große Gefahr bleibt, einfach in 
Brand zu schießen. 
Es gibt aber auch noch ganz andere Fälle, in welchen von 
der Anwendung des Art. 50 keine Rede sein kann. 
Aus dem deutschen großen Hauptquartier wurde am 30. Sept. 
gemeldet: Der Generalstabsarzt der Armee und Chef des Feldsa- 
nitätswesens v. Schjerning hat Seiner Majestät folgende Meldung 
erstattet: 
Vor einigen Tagen wurde in Orchies’® ein 
Lazarett von Franktireurs überfallen. Beider 
am 24. September gegenOÖrchiesunternommenen 
Strafexpedition durch Landwehrbataillon 35 
stieß dieses aufüberlegene feindliche Truppen 
aller Gattungen und mußte unter Verlust von 8 
Toten und 35 Verwundeten zurück. Ein am näch- 
sten Tage ausgesandtes Pionierbataillon stieß 
aufkeinen Feind mehr und Orchies war von den 
Einwohnernverlassen. AmOrtewurden zwanzig 
beim Gefecht am vorhergehenden Tage verwun- 
dete Deutsche grauenhaft verstümmelt aufge- 
funden. Ohren und Nasen waren ihnen abge- 
schnitten und man hatte sie durch Einführen 
von Sägemehl in Mund und Nase erstickt. Die 
Richtigkeit des darüberaufgenommenenBefun- 
des wurde von zwei französischen Geistlichen 
165 Ein französischer Ort zwischen Lille und Valenciennes in der Nähe 
der belgischen Grenze. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXII. 3/4. 28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.