—_— 4593 —
ßen keineswegs vereinzelt erfolgte, wo liegt da die Grenze zwi-
schen den Feindseligkeiten „einer ganzen Bevölkerung“ und den
„Handlungen einzelner“? Der Truppenführer, der sich mit ein-
gehenderen Untersuchungen gar nicht auflıalten kann, wird nicht
umhin können, das Dorf, das nach den gegebenen Proben im
Rücken der Truppen ja auch eine große Gefahr bleibt, einfach in
Brand zu schießen.
Es gibt aber auch noch ganz andere Fälle, in welchen von
der Anwendung des Art. 50 keine Rede sein kann.
Aus dem deutschen großen Hauptquartier wurde am 30. Sept.
gemeldet: Der Generalstabsarzt der Armee und Chef des Feldsa-
nitätswesens v. Schjerning hat Seiner Majestät folgende Meldung
erstattet:
Vor einigen Tagen wurde in Orchies’® ein
Lazarett von Franktireurs überfallen. Beider
am 24. September gegenOÖrchiesunternommenen
Strafexpedition durch Landwehrbataillon 35
stieß dieses aufüberlegene feindliche Truppen
aller Gattungen und mußte unter Verlust von 8
Toten und 35 Verwundeten zurück. Ein am näch-
sten Tage ausgesandtes Pionierbataillon stieß
aufkeinen Feind mehr und Orchies war von den
Einwohnernverlassen. AmOrtewurden zwanzig
beim Gefecht am vorhergehenden Tage verwun-
dete Deutsche grauenhaft verstümmelt aufge-
funden. Ohren und Nasen waren ihnen abge-
schnitten und man hatte sie durch Einführen
von Sägemehl in Mund und Nase erstickt. Die
Richtigkeit des darüberaufgenommenenBefun-
des wurde von zwei französischen Geistlichen
165 Ein französischer Ort zwischen Lille und Valenciennes in der Nähe
der belgischen Grenze.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXII. 3/4. 28