Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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Substrate seiner Herrschaft kennt, der den Staat über das Recht 
setzt, jedes Recht gegenüber dem Staat negiert und in seiner 
krassesten Form die Verwirklichung des römischen imperium im 
Sinne der späteren Kaiserzeit anstrebt, den princeps legibus solutus 
erklärt. Sein Prinzip ist das Herrschen. nicht das Regieren im 
Sinne eines Verwaltens nach Rechtsnormen; und da der Staat 
über dem Recht steht. so erscheint er nicht nur als die Quelle allen 
Rechts, sondern zugleich als der einzige Verwirklicher des Rechts, 
womit er auch die Rechtsprechung für sich in Anspruch nimmt, 
an deren Stelle er im letzten Grunde den fürstlichen Machtspruch 
setzt. Weil er nur herrscht und keine Rechtspflichten des Staats 
anerkennt, so tritt er dem Untertan nur auf Grund selbstgesetzter 
Normen entgegen, deren Beachtung unnachsichtlich durchgesetzt 
wird. Das Verhältnis des Untertanen zum Staat erschöpft sich 
in einem Gehorchen. das des Staates zum Untertan ist rein im- 
perativ. Der Staat ist in sich geschlossen, seine Herrschaft ist 
unmittelbar, und so erkennt er keine Zwischenglieder zwischen 
sich und dem von ihm beherrschten Volk an, es sei denn, daß 
sie ihr Recht von ihm ableiten. 
Ein solches Prinzip enthält eine reine Abstraktion. Einen vom 
Recht befreiten Staat gibt es nicht. So stellt sich der absolute Staat 
nicht als ein echter Staat mit einer eigenen Staatspersönlichkeit 
dar, sondern als ein politisches Prinzip, als reiner Machtfaktor”?”, 
der allerdings im Einzelfall recht wohl die Funktionen eines Staates 
‚in tatsächlicher Hinsicht übernehmen und hierbei sogar recht Er- 
sprießliches leisten kann. Aber wenn der Polizeistaat so nur ein 
180 Es ist bezeichnend, daß der Sieg des Polizeistaats in Deutschland 
durch den 30jährigen Krieg und dessen Folgen entschieden wurde. Maß- 
gebend ist von nun an die reale Macht, die sich in den fürstlichen Söldner- 
heeren zum Ausdruck bringt, deren Schutz nach außen sich der Einzelne 
gern unterwirft. Und wo die Macht nicht nach außen verwendet wird, ist 
sie nachdrücklichste Nachhilfe bei der „inneren Regierung“, die in erster 
Linie auf die Erhaltung dieser Macht, und weil dazu Geld nötig ist, auf 
die Förderung des Wohlstands der Bevölkerung gerichtet ist.
	        
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