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Substrate seiner Herrschaft kennt, der den Staat über das Recht
setzt, jedes Recht gegenüber dem Staat negiert und in seiner
krassesten Form die Verwirklichung des römischen imperium im
Sinne der späteren Kaiserzeit anstrebt, den princeps legibus solutus
erklärt. Sein Prinzip ist das Herrschen. nicht das Regieren im
Sinne eines Verwaltens nach Rechtsnormen; und da der Staat
über dem Recht steht. so erscheint er nicht nur als die Quelle allen
Rechts, sondern zugleich als der einzige Verwirklicher des Rechts,
womit er auch die Rechtsprechung für sich in Anspruch nimmt,
an deren Stelle er im letzten Grunde den fürstlichen Machtspruch
setzt. Weil er nur herrscht und keine Rechtspflichten des Staats
anerkennt, so tritt er dem Untertan nur auf Grund selbstgesetzter
Normen entgegen, deren Beachtung unnachsichtlich durchgesetzt
wird. Das Verhältnis des Untertanen zum Staat erschöpft sich
in einem Gehorchen. das des Staates zum Untertan ist rein im-
perativ. Der Staat ist in sich geschlossen, seine Herrschaft ist
unmittelbar, und so erkennt er keine Zwischenglieder zwischen
sich und dem von ihm beherrschten Volk an, es sei denn, daß
sie ihr Recht von ihm ableiten.
Ein solches Prinzip enthält eine reine Abstraktion. Einen vom
Recht befreiten Staat gibt es nicht. So stellt sich der absolute Staat
nicht als ein echter Staat mit einer eigenen Staatspersönlichkeit
dar, sondern als ein politisches Prinzip, als reiner Machtfaktor”?”,
der allerdings im Einzelfall recht wohl die Funktionen eines Staates
‚in tatsächlicher Hinsicht übernehmen und hierbei sogar recht Er-
sprießliches leisten kann. Aber wenn der Polizeistaat so nur ein
180 Es ist bezeichnend, daß der Sieg des Polizeistaats in Deutschland
durch den 30jährigen Krieg und dessen Folgen entschieden wurde. Maß-
gebend ist von nun an die reale Macht, die sich in den fürstlichen Söldner-
heeren zum Ausdruck bringt, deren Schutz nach außen sich der Einzelne
gern unterwirft. Und wo die Macht nicht nach außen verwendet wird, ist
sie nachdrücklichste Nachhilfe bei der „inneren Regierung“, die in erster
Linie auf die Erhaltung dieser Macht, und weil dazu Geld nötig ist, auf
die Förderung des Wohlstands der Bevölkerung gerichtet ist.