Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

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ziehtete. wegen dea Artikels 2 die Wirksamkeit des ganzen Vertrags noch 
in Frage zu stellen. richtete es sein Suspensionsbegehren direkt auf die 
beanstandeten Bestimmungen selbst: Art. S Abs. 1 letzter Satz und Abs. 2. 
Die Erklärung Englands besagt: Nachdem durch die Zurücknahme des 
Vorbebaltes der Vertrag von 1&38 vollwirksam geworden und die freie 
E „alfahrt sichergestellt ist, sollen aber wenigstens die Aufsichtsbestimmungen 
des Art. 8 des Vertrags von 158 — welche den Anlaß zum allgemeinen 
Vorbehalt gegeben hatten — suspendiert bleiben. Also: allgemeine Frei- 
gabe der Kanalfahrt. aber dafür jetzt allgemeine Suspension der Aufsichts- 
rechte der Landesregierung im Interesse der Okkupationsinteressen. 
Läge die allgemeine Wirkung nicht schon in der Natur der Adhäsions- 
Erklärung, so würde sie sich übrigens ergeben aus Jdem Beitritt der Groß- 
mächte zur Deklaration von 1%4, in welche der Art. 6 eingestellt ist. 
3. Wir stehen vor dem Schluß des großen ägyptischen 
Dramas. 
England hat das Band Aegyptens mit der Türkei zerschnitten und in 
Aegypten ein englisches Protektorat mit einem Sultan von Englands Gna- 
den errichtet. Die englische Herrschaft über den Suezkanal und das 
Mittelländische Meer hat damit die längst gewünschte Form angenommen. 
Die englischen Staatsmänner waren nicht müde geworden, zu versichern, 
sie wollten nicht unbegrenzt lange in Aegıpten bleiben, sondern nur die 
Mittel und W.ge suchen, mit Ehren dort herauszukommen (S. 119). Das 
glaubten aber wohl nicht einmal die Franzosen, die in Art. 1 der Dekla- 
ration von 1904 die Versicherung abgaben, hier nicht drängen zu wollen. 
Auch der Verfasser hat aus dem bisherigen Auftreten der Engländer in 
Aegypten die Erkenntnis gewonnen (S. 124), 
„daß Englands Verbleiben und außerordentliche Rührigkeit in Aegypten 
wohl weniger durch das altruistische Motiv der Kultivierung und Ver- 
größerung des Landes für andere, als vielmehr durch das egoistische 
Motiv der demnächstigen Annektierung des Landes be- 
"stimmt wird“. 
Er billigt es aber auch ausdrücklich, „daß Aecrypten in aller Form 
England einverleibt wird- (S. 122) und hat damit der neuesten Entwick- 
lung im voraus sein Plazet gegeben. Dabei beruft er sich auch auf die 
gelbe Gefahr. Er ist mit BaxseE der Ansicht, bis jetzt habe der Suezkanal 
rur ein Ausfalltor Europas nach dem fernen Osten gebildet, er könne 
aber umgekehrt später auch einmal eine gefährliche Pforte für die gelbe 
Gefahr werden. und die Abwehr dieser Gefahr liege am besten in den 
Händen einer weißen und zwar der englischen Macht. 
Wir wissen aber heute, daß damit nur der Bock zum Gärtner gemacht 
wird. Nach den Erfahrungen, die wir mittlerweile gesammelt haben, dürfte 
es sich dringend empfehlen, das Wächteramt am Kanal gegen die gelbe 
Gefahr der zuständigen Macht zu belassen. Die Türkei, welcher der Rechts- 
Archiv des öffentlichen Rechte. XXXIII. 3/8. 35
	        
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