Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

— 1383 — 
von den indirekten Steuern, die als Gegenleistung angesehen wer- 
den für eine prestation de l’administration; insbesondere der Zoll wird ge- 
schuldet wie eine Art Gebühr für die Ermächtigung, die Ware einzuführen 
(S. 105). 
Der Verf. scheint es absichtlich zu vermeiden, seine Darstellung durch 
allzugroßes Streben nach wissenschaftlicher Genauigkeit schwerfällig zu 
machen. Auch in der Benützung der Literatur ist er dementsprechend 
äußerst sparsam, Es ist der leichtbeschwingte Vortrag des conferencier, 
den er bevorzugt. Auch auf diese Weise läßt sich ja manches Gute leisten. 
0.M.
	        
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