Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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nachlesen. Manches daraus dürfte geeignet sein, bei der Errichtung eines 
Reichswirtschaftsamtes oder seines Beirates beachtet zu werden. 
Dr. Hans Schmidkunz, Die Bildung des Politikers. Leipzig 1916. 
Verlag von K. F. Koehler. 21 S. 
Die Schrift — ein Sonderabdruck aus der Zeitschrift für Hochschul- 
pädagogik — enthält Bemerkungen über literarische Beiträge zur Frage der 
Vorbildung der Beamten der inneren und auswärtigen Verwaltung. Daß 
man erfreulicherweise mehr und mehr dazu übergeht, den Unterschied 
zwischen Beamten der Gesandtschaften und der Konsulate auszugleichen 
(vgl. Docuow, Auswärtige Verwaltung. 1916 S. 12) und eine gemeinsame 
Vorbildung für den auswärtigen Dienst anzubahnen, scheint dem Verfasser 
noch nicht bekannt zu sein. 
Dr. Paul Braun, Landesrat, und Dr. Walter Kaskel, Privatdozent an der 
Universität Berlin. Rechtställe aus der sozialen Ver- 
sicherung (Arbeiter- und Angestelltenversicherung). Zum Gebrauch 
bei Uebungen zusammengestellt. Berlin 1916. Verlag von Julius 
Springer. 
An einem solchen Praktikunı des sozialen Versicherungsrechts hat es 
bisher gefehlt, es wird bei der Einführung in dieses Rechtsgebiet neben 
den Vorlesungen gute Dienste leisten können. 
  
Wilhelm Weisweiler, Kgl. Notar in Köln. Geschichte des rhein- 
preußischen Notariats. I. Die französische Zeit. Essen an 
der Ruhr 1916, G. D. Bädeker, Verlagsbuchhandlung. 
Ein wertvoller Beitrag zur französischen, preußischen und deutschen 
Rechtsgeschichte, zugleich eine Vorarbeit für weitere Arbeiten auch auf 
dem Gebiete der bayerischen, hessischen und badischen Rechtsgeschichte. 
Der erste vorliegende Teil enthält eine Darstellung der französischen No- 
tariatsgesetzgebung als Grundlage des rheinisch-preußischen Notariates und 
des rheinpreußischen Notariats zur Zeit der Fremdherrschaft 1792—1813. 
Mit erstaunlichem Fleiß ist ein schwer zu beschaffendes Material verarbeitet 
worden. 
Professor Dr. Wilhelm Altmann, Ausgewählte Urkunden zur 
Brandenburgisch-Preußischen Verfassungs- und 
Verwaltungsgeschichte. II. Teil, 1. Hälfte 1806—1849. 
Zweite, stark vermehrte Auflage. Berlin 1915, Weidmannsche Buch- 
handlung. 
Die Urkunden sind zwar in erster Linie für Historiker herausgegeben, 
werden aber sicherlich auch Juristen willkommen sein. Während die erste 
Auflage nur Urkunden und Gesetze umfaßte, enthält die zweite auch Ent-
	        
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