Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

— 267 — 
5 8 der Bundesratsverordnung setzt diese mit Wirkung vom 
1. VIIL 1914 in Kraft und regelt die Rückwirkung (RGBl. 1915, 
8. 847). 
Die Anrechnung der Militärdienst- und der Krankheitszeiten 
in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung?! hängt davon 
ab, wie sich der Versicherte in der ganzen Zeit seines Arbeits- 
lebens während er zu den Versicherten gehörte, hinsichtlich der 
Verrichtung versicherungspflichtiger Arbeit und der Entrichtung 
von Beiträgen für diese verhalten hat. Der Umstand, daß der 
Militärdienst- oder Krankheitszeit eine Arbeitszeit vorausgeht, für 
welche die Beiträge fehlen, und auch nicht mehr nachgebracht 
werden können, steht der Anrechnung der Ersatztatsache nicht 
notwendig entgegen *. 
Die Militärdienst- und Krankheitszeit dient der Erfüllung der 
Wartezeit, der Erhaltung der Anwartschaft und der Berechnung 
der Versicherungsleistungen. 
In den AN. d. RVAs. 1906, S. 280 £., Nr. 1247 ist eine Mili- 
tärdienstzeit vom 17. X. 1901 bis 28. IX. 1903, und eine an- 
schließende Krankheitszeit vom 29. IX. 1903 bis 20. Ill. 1904 
für anrechenbar erklärt, nachdem eine mit Beiträgen nicht be- 
legte, und nach $ 146 des Invalidenversicherungsgesetzes auch 
nicht mehr belegbare Arbeitszeit vom 1. V. bis zum 17. X. 1901 
vorangegangen war. 
Allerdings hat das Reichsversicherungsamt in den Revisions- 
entscheidungen 1010 und 1197 — AN. des RVAs. 1902, S. 592; 
1905, S. 417 — Ersatztatsachen von der Anrechnung ausge- 
schlossen, weil die ihnen vorangehende Arbeitszeit mit Beiträgen 
  
2ı Vgl. auch AN. d. RVAs. 1909, S. 420 f., Nr. 1368; ferner Mitteilungen 
des bayrischen Landesversicherungsamts 1914, S. 40 f.; Nr. 22. 
32 Auch die Rev.-Entsch. 1010 und 1197 — AN. d. RVAs. 1902, S. 592; 
1905, S. 417 — enthalten keineswegs einen solchen Grundsatz: vgl. 
auch AN. d."RVAs. 1906, Nr. 1247, S. 280 f., S. 281 oben. — Vgl. insbe- 
sondere die grundsätzliche Revisionsentscheidung des Reichsversiche- 
rungsamts vom 13. 9. 1916, Nr. 2272, AN. d. RVAs. 1916, S. 750 £.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.