Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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sich mehrenden direkten Steuern (Kriegssteuern, Wehrbeiträge, 
Kriegsgewinnsteuern) gehen von den pflichtigen Steuerträgern un- 
mittelbar (entweder ganz oder teilweise) ins Vermögen des Bundes- 
staats über. 
Im folgenden Teile des Vortrags werden die einzelnen Für- 
sorgemaßnahmen des deutschen Bundesrats, wie die Errichtung 
einer Kriegsgetreidegesellschaft, einer Zentraleinkaufsgenossenschaft 
geschildert. Ferner wird das in diesem Kriege so segensreiche 
soziale Werk der Arbeiterfürsorge, anerkannt und zum Teil nach- 
geahmt sogar von den Feinden Deutschlands, einer kurzen Be- 
trachtung unterzogen. Der Begriff „Organisation* wird nach all 
diesen Beispielen dahin umschrieben: Die Organisation beruht 
auf dem Zweckwollen einzelner, das von der Masse eines in der 
Zusammengehörigkeit fortgeschrittenen Staatsvolkes mit relativ 
einheitlichem Zweckwollen und mit noch einheitlicherem Trieb- 
wollen übernommen und fortgesetzt wird. Dieses eigenartige Zu- 
sammenwirken der einander ergänzenden, nur scheinbar konträren 
Willensfaktoren (Zweckwollen und Triebwollen), hat in Deutsch- 
land ungeahnte Einheitswirkungen erzeugt. 
„Studieren Sie an der Hand des Ihnen angegebenen Materials 
die allmähliche Heranbildung des deutschen Staatsvolkes zu sozialer 
Organisation. Nehmen Sie das Saatkorn dieser Erkenntnis mit in 
Ihre ferne Heimat und wenden Sie es fruchtbringend an im Dienste 
Ihres Vaterlandes.“
	        
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