Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

— 3% — 
auf dem Chore ihre „exercitia, horas und preces“ halten, wenn sie 
der Bibel nicht zuwider seien. 
Daraufhin erschien am Ende des Jahres 1582 der Ordens- 
general in Falkenhagen, entsetzte den bisherigen Prior Agricola 
seines Amtes und ernannte zum Prior den Pater von Dart, der 
sich alle Mühe gab, den alten Ordensgeist wiederherzustellen, aber 
alle Mühe war vergebens. Die Verwilderung der Klosterzustände 
nahm immer mehr zu. Die Intrigen des abgesetzten Prior Agri- 
cola, welche im Jahre 1583 zu einer regelrechten Prügelei unter 
den Insassen des Klosters führten, die Charakterlosigkeit des luthe- 
risch gesinnten Herzogs Heinrich IV. von Sachsen-Lauenburg, 
welcher als erwählter, aber vom Papste niemals bestätigter Bischof 
von 1577 bis 85 die Paderborner Diözese verwaltete und zugleich 
als postulierter Erzbischof von Bremen und Administrator von 
Osnabrück — beides ebenfalls ohne päpstliche Bestätigung — aus 
seinen Bistümern ein erbliches Herzogtum zu bilden vorhatte, die 
1592 unter Mitnahme eines ansehnlichen Teiles des Klosterver- 
mögens erfolgte Verheiratung des Priors Alexander Backhaus mit 
der Tochter des Bürgermeisters von Höxter, die Nichtanerkennung 
der Jurisdiktion des Ordensgenerals seitens der Mönche, das lieder- 
liche Leben der meisten Klosterinsassen, alles das brachte den 
neuen Bischof von Paderborn, Dietrich von Fürstenberg, zur Ein- 
sicht, daß das Kloster nicht mehr zu retten sei. 
IV. Bischof Dietrich entschloß sich daher, das Kloster auf- 
zuheben und dessen Güter mit dem Grafen zur Lippe zu teilen. 
Der Vertrag, für welchen der Bischof die päpstliche Genehmigung 
zu erlangen hoffte, kam am 14. Oktober 1596 zustande. 
1. Nach dem Vertrage soll „das Kloster mit seinen alingen 
ahn- und zubehörigen Gebewen, beweglichen, und unbeweglichen 
Guetern, Dörffern, Höffen, Kotten, Lendereyen, Wiesen, Gehöltzen, 
Zehenden, Fischereyen, Jagt, Renten, Zinsen und anderen Perti- 
nentien in zwei gleiche Teile von einander gesetzt“ werden; wo- 
von der eine dem Bischof, der andere dem Grafen erb- und eigen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.