Taufen, Kopulieren usw., ebenso die Fortführung einer katholischen
Elementarschule. Die Jesuiten störten sich jedoch an diese Ver-
bote nicht und wurden dabei durch verschiedene Proteste, welche
das Paderborner Ordinariat an die Lippesche Regierung bzw.
deren Beamte richtete, unterstützt. Insbesoudere protestierte die
Lippesche Regierung dagegen, daß die Jesuiten 1695 in ihrer
Residenz einen zweistöckigen Bau mit einem Dachreiter auf-
führten, welcher in dem unteren Stocke als Kirche, in dem
oberen als Wohnung für die Geistlichen und nebenan als Schule
eingerichtet war.
VIII. Gegen dieses Vorgehen der Lippeschen Regierung, ins-
besondere gegen die Einziehung der Klostergüter protestierten die
Jesuiten beim Reichshofrat und es entstand nun ein sehr lang-
wieriger Prozeß, in den der Kaiser, der Niedersächsische Kreis.
das Corpus Evangelicorum des Reichstages, der Bischof von Münster,
der Graf von Oldenburg, der Graf von Bentheim-Tecklenburg u. a,
hineingezogen wurden. Der Prozeß kam jedoch nicht zum Aus-
trag, sondern fand seinen Abschluß durch einen Vergleich vom
15. März 1720, abgeschlossen zwischen dem Grafen Simon Henrich
Adolf einerseits und dem Jesuitenpater Wesseling, damals Rektor
des Kollegs zu Münster (als Beauftragter des Jesuitenordens) wie
dem Pater Dockweiler, damals Rektor des Paderborner Kollegs
andererseits.
1. Der Vergleich hat folgende Bestimmungen: Lippe tritt
seine Hälfte an den Klostergütern gegen eine Vergütung von
15000 Ritlr. an das Jesuitenkolleg in Paderborn ab, und zwar
quoad jura privatorum (privatrechtlich). Vorbehalten bleiben
Kirche, Kirchhof, Pfarr- und Küsterhaus (die eigentlichen Kloster-
gebäude) cum annexis juribus ecclesiasticis et parochialibus, sowie
zum Unterhalt des Predigers und Küsters außer den bisherigen
Grundstücken ein Kamp zu sechs Milchkühen, der ganze Wörder-
felder Zehnte, jährlich 24 Scheffel Hartkorn, 50 Fuder Holz aus
einem gelegenen Klostergehölz und noch einige andere Nutzungen