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3. Bereits das älteste Archidiakonatsregister der Diözese Pader-
born vom Jahre 1231 erwähnt die Pfarrei Falkenhagen als zum
Archidiakonat Steinheim gehörig, ebenso bestand die Pfarrei noch
zur Zeit der Aufhebung des Fürstentums Paderborn durch den
R.D.H.schluß von 1803. Der Katholizismus ist in Falkenhagen
und Umgegend niemals vollständig untergegangen. Von wesent-
lichem Einfluß für die Erhaltung desselben war der Umstand, daß
Teile der ehemaligen Grafschaft Schwalenberg, nämlich die Aemter
Schwalenberg, Oldenburg und Stoppelberg in paderbornisch-lippe-
schem Samtbesitz standen. Das Amt Schwalenberg umfaßte
die Kirchspiele Schwalenberg, Falkenbagen und Elbrinxen. In
den übrigen lippeschen Gebieten ging dagegen der Katholizismus
gänzlich unter und machte der lutherischen bzw. reformierten Kon-
fession Platz ®.
4. In geistlicher Hinsicht unterstand der größte Teil des lippe-
schen Landes in vorreformatorischer Zeit der kirchlichen
Jurisdiktion des Paderborner Fürstbischofs, der nördliche Teil der
des Fürstbischofs von Minden, Cappel, Lipperode und Lippstadt
derjenigen des Erzbischofs von Köln; insbesondere unterstand die
Grafschaft Schwalenberg und mit ihr Falkenhagen der Jurisdiktion
des Paderborner Fürstbischofs.
_ Zufolge des vom Apostolischen Stuhle noch heute festgehal-
tenen Prinzips, daß der Abfall katholischer Gebiete zum Unglauben
oder zum Protestantismus die einmal dort angeordnete Diözesan-
zirkumskription aufzuheben nicht imstande ist, haben die Pader-
borner Bischöfe auch in nachreformatorischer Zeit an
ihrer früheren Jurisdiktion über die lippeschen Distrikte festge-
halten und dieselbe dort, wo noch kein katholisches Kirchenwesen
vorhanden war, oder sich später wieder zeigte, auch ausgeübt.
Im Anfang der Reformation hat die Lippesche Regierung
diesen Fortbestand ausdrücklich auch anerkannt, so in einem zwi-
eRealschematismus der Diözese Paderborn 1913, S.3* ff., GEM-
MEKE, Geschichte S.205 f., 271f. FREISEN, Staat und Kirche I S.55 ff.