Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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Dazu kommt die Verteurung der Lebensmittel, das Sinken 
des Geldwertes, das ständige Steigen des Bodenwertes. Nach dem 
Voranschlage der „Generalkasse über die Revenüen der eingezogenen 
Klöster und Stiftungen* für das Jahr 1904 betrugen die Einkünfte 
des früheren Klosters Falkenhagen 37 968,73 Mark. 
Die Lippesche Regierung hat aber diesen veränderten Verhält- 
nissen nur in sehr beschränkter Weise Rechnung getragen. Die 
Kirchengemeinde Falkenhagen, welche sich im Falle des Bedarfs 
an die Regierung wandte, erfuhr meistens einen ablehnenden Be- 
scheid. In folgendem das Nähere: 
a) Die katholische Schule war bis 1765 im sog. Küchenhause, 
der jetzigen Pächterwohnung, dann wurde sie in das 1695 erbaute 
Jesuitenhaus verlegt, und zwar in den Raum, der später Kaplanei- 
wohnung war, später kam dieselbe in das ehemalige Refektorium 
an der Kirche. Es waren zwei Schulstuben vorhanden, jede 13 Fuß 
lang und 13 Fuß breit. Zufolge der Zunahme der Katholiken 
wurde im Anfange des 19. Jahrhunderts sowohl der Kirchen- als 
der Schulraum zu klein. Die Zahl der Schulkinder betrug damals 
über 100 und man gab sich 1815—16 an die Errichtung eines 
neuen Schulhauses. Für diesen Neubau zahlte der Paderborner 
Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg 180 TIr., die der da- 
malige Generalvikar Dammers auf 200 TiIr. ergänzte, die Fürstin 
Pauline gewährte dazu im ganzen 340 Tlr. Eine Lehrerwohnung 
konnte wegen Mangel an Mitteln damals nicht erbaut werden. Die 
geplante Ausweisung eines Gartenplatzes für den Lehrer scheiterte 
an dem Widerspruch der Gemeinde Henkenbrink auf Grund ihrer 
Hudeberechtigung, welchem Widerspruch die Fürstliche Renten- 
kammer am 6. Juni 1817 und die Fürstliche Regierung am 17. Juni 
1817 beitraten ?. 
Als 1822 eine Ausbesserung an der Schule notwendig wurde, 
beriefen sich die Katholiken auf die Unterhaltungspflicht der Re- 
2? Kopial-Urkunde des Falkenhagener Pfarrarchivs.
	        
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