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Regierung aber erwiderte mit dem Ausdrucke des Bedauerns, dazu
keine Mittel zu haben. Ebenso lehnte die Regierung 1846 ein
Gesuch des Pastors Vondey um Gehaltserhöhung wegen Mangel
geeigneter Fonds ab. Als im Jahre 1873 alle Staatsbeamten,
Geistliche und Lehrer eine Gehaltszulage erhielten, bewilligte die
Regierung auch dem Pastor eine Zulage von 150 Mk. und dem
Kaplan eine solche von 82 Mk. Pastor Beyer kam 1888 um Auf-
besserung seines bloß 1445 Mk. 32 Pf. betragenden Gehaltes ein,
die Regierung beantragte dann beim Landtage eine Aufbesserung
von 258 Mk. 40 Pfg., die jedoch abgelehnt wurde. Seit dieser
Zeit wird die Kaplaneistelle nicht mehr besetzt und ihr Gehalt
zur Aufbesserung des Pfarreinkommens benutzt.
e) Der um die alte Klosterkirche gelegene Kirchhof kam
bei der Teilung 1596 an Lippe, im Vergleiche von 1720 blieb er
demselben vorbehalten und ist seit dieser Zeit dauernd der refor-
mierten Gemeinde verblieben. Die katholische Gemeinde hatte an
demselben ein Mitbenutzungsrecht. Dasselbe Rechtsverbältnis
wurde auch hinsichtlich des neuen 1877 angelegten Kirchhofs fest-
gesetzt. Derselbe steht im Eigentume der reformierten Gemeinde
während der katholischen Gemeinde ein Mitbenutzungsrecht zusteht.
Die Rechte und Pflichten beider Gemeinden hinsichtlich des alten
und neuen Kirchhofs sind geregelt durch ein vom Kabinettsmini-
sterium am 2. April 1880 festgestelltes Totenhofstatut. Der 188%
in Sabbenhausen für die Katholiken in Sabbenhausen und Ratsiek
angelegte Kirchhof steht im Eigentum der Pfarrgemeinde Falken-
hagen.
f) Die 1887 in Sabbenhausen und 1889 in Niese, beide zur
Pfarrei Falkenhagen gehörig, errichteten katholischen Schulen sind
durch Beiträge der katholischen Gemeindeglieder, durch Zuschüsse
der Missionsvereine und Gaben anderer Wohltäter ins Leben ge-
treten. Zum Gehalte der Lehrer leisten der Bonifatiusverein zu
Paderborn und Köln Zuschüsse. Beide Schulen sind Privatschulen
und im Grundbuch auf den Namen der katholischen Pfarr-