Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

— 413 — 
hager Waldung von Lippischer Seite zugestanden und verabfolgt; die An- 
weisung geschieht in der Nähe und an bequemen Orten, soweit es die forst- 
mässige Wirthschafi erlaubt, ohnentgeltlich. 
89. 
Jährlich zahlt die Lippische Kammer dem Universitätshause zu Pader- 
born Ein Tausend Reichsthaler quartalsweise mit zweihundertundfünfzig 
Reichsthaler halb in vollgültigen Pistolen zu 5 Thlr. und balb in conven- 
tions Silbermünze, diese in der Bestimmung, wie sie $& 7 geschehen ist. 
Diese Zahlung fängt an am Ende des Quartals, Worin Abschlus und Voll- 
ziebung dieses Vergleichs mit Ratification wird. 
8 10. 
Die Schulden, welche bei der Besitznehmung des Klosters von den 
damaligen Exjesuiten zu Falkenhagen angegeben, im damals aufgenommenen 
Inventarium bemerket, für das Kloster Falkenhagen gemacht, als solche 
gehörig bewahrheitet sind, und wovon auch schon ein dem Inventarium 
gemässes Verzeichnis mit den Erklärungen und Anmerkungen über die 
Paderbornischen Punctationen zum Vergleich über Fakenhagen Lippischer 
Seits abgeliefert ist; diese so bestimmten Schulden will Lippe, insoweit es 
noch nicht geschehen ist, bezahlen. 
s 11. 
Und da nun hierunter jene 1200 Thlr., die von dem Budden zu Waren- 
dorf gegen 3°/o aufgelehnt sind, gehören, so wird Lippischer Seits ver- 
sprochen, solche mit */s in Golde und ?/s in conventionsmässiger Münzsorte 
nebst 10 jährigen Zinsen zu 360 Thir. in Conventions Münze dem Herrn Re- 
gens Roland zu Paderborn gegen dessen Quittung auszuzahlen, ungleichen 
Zahlung auch wegen der von dem nämlichen Creditor zu Warendorf lehn- 
bar aufgenommenen 480 Thlr. 30 Gr. nebst 10 jährigen Zinsen zu 3!/2°/ zu 
168 Thlr. 10 Gr. 3 Pf. an eben gedachten Herrn Regens in Conventions 
Münze zu verfügen. 
8 12. 
Zur Sicherheit für richtige Zahlung der sowohl 87 als $ 9 bestimmten 
Gelder verpfändet Lippe hiermit alle demselben aus den Aemtern Olden- 
burg und Stoppelberg zu entrichtende Revenüen mit Einräumung des Rechts 
für Paderbornische Seite, alsdann wenn eine Quartalszahlung drei Monate 
lang zurückbleibt, sich selbst solche aus gedachten Lippeschen Revenüen 
zu verschaffen. 
8 13. 
Wenn von Lippischer Seite Entgegenhandlung wider das, was wegen 
des katholischen Religions Exercitiums oben in diesem Vergleich bestimmt 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX VII. 4. 28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.