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8 20.
Es wird von fürstlich lippischer Seite gestattet, dass die Copulationen
in ganz katholischen Ehen von dem katholischen Seelsorger in der Kapelle
geschehen; es soll aber diesem keine Gebühr dafür, sondern solche dem
protestantischen Prediger ebenso, als wenn die Copulation von ihm ge-
schehen wäre, bezahlt werden. In vermischter Ehe verbleibt die Copulation
dem protestantischen Prediger, jedoch wiıd auch bier zugestanden, dass
für solche vermischten Ehen, den katholischen Grundsätzen gemäss, die
Benediktion vom katholischen Seelsorger, der aber keine Gebühren dafür
erhält, gegeben werde.
8 21.
Wird von fürstlich-lippischer Seite zugegeben, dass die katholischen
Eltern ihre Kinder vom katholischen Seelsorger in der Kapelle taufen lassen.
Die Gebühr dafür bezahlen sie aber dem protestantischen Prediger, und
keine jenem. Bei gemischten Ehen geschieht die Taufe eines Sohnes des
katholischen Vaters vom katholischen Seelsorger und so auch die der
Tochter einer katholischen Mutter, wenn in jenem Falle der Vater und in
diesem die Mutter es nicht anders will, und zwar bei Fällen gegen Be-
zahlung der Gebühr an den protestantischen Prediger, und ohne dieselbe
an den katholischen.
In den umgekehrten Fällen dieser vermischten Ehen werden, wenn die
Eltern es freiwillig nicht anders mit Vorbehalt der Gebühr:n, wie oben,
vereinbaren, die Söhne eines protestantischen Vaters, und die Töchter einer
protestantischen Mutter vom protestantischen Prediger getauft.
8 22.
Durch die so dem katholischen Prediger verstattete Copulation und
Taufe wird aber den katholischen Geistlichen zu Falkenhagen kein eigent-
liches Parochialrecht eingeräumt, sondern solches dem protestantischen
Prediger, wie bisher, vorbehalten.
8 23.
Der katholische Priester zu Falkenhagen kann übrigens auch, wie fürst-
lich lippischer Seits verstattet wird, die Kranken seiner Religion in der
Falkenhager Gemeinde oder dem Amt Schwalenberg besuchen, jedoch immer
ohne apparat und Öffentliche ceremonie.
8 24.
Auf Bezeugung des Wunsches von lippischer Seite, daß zur Befestigung
guter nachbarlicher Freundschaft auch diejenigen Irrungen, wovon ein, sie
darstellendes Verzeichnis unterm 26. Mai 1788 verfertigt und paderborni-
scher Seite schon überliefert ist, gütlich abgemacht werden möchten, s0