Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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berichtet, „offenbar auf vorheriger Verständigung mit anderen 
Mittelstaaten, Holland und der Schweiz, beruhten*“. Wie aber 
auch der holländische Vertreter auf der Konferenz, der General 
DEN BEER PORTUGAEL, die Kleinstaaten darauf hinweist, sie möch- 
ten doch aus Art. 1 und 2 die Ueberzeugung gewinnen, daß man 
im voraus in Friedenszeiten nachdrücklichst die nationalen Kräfte 
organisieren müsse, so hat doch weder dieser Vertreter noch 
irgend ein anderer gesagt, was einzig das Wahre ist. Wenn man 
aus den interessanten Verhandlungen dieser Konferenz sieht, wie 
man auf Seite der Mittel- und Kleinstaaten unter Englands Füh- 
rung bemüht war, die Konferenz zur Anerkennung der levee en 
masse auch im okkupierten Lande zu drängen, ja wie man sogar 
geglaubt hat, durch den merkwürdigen Absatz 5 der Präambel 
diese Anerkennung durch die Bezugnahme auf das subsidiarisch 
geltende Gewohnheitsrecht bereits erreicht zu haben, so ist dieses 
Walıre eben gewesen, daß es sich um die Privilegierung von 
Volkserhebungen handelte, die von vornherein jeder Organisation 
spotteten, die Greis und Weib und Kind umfassen sollten, die 
also weder vorher noch nachher hätten organisiert werden können. 
Das ist der einzig klare Gehalt dieser Bestimmung; aber gesagt 
hat es, soweit ich sehen kann, keiner. 
Aber betrachten wir den Artikel weiter. Es ist ausgegangen 
von einer Bevölkerung, die zu den Waffen greift, um die ein- 
dringenden Truppen zu bekämpfen. Kämpfen heißt: ein Ziel 
haben. Die Vertreter dieser Bestimmung würden es sicherlich 
als ungeheuerlich abgelehnt haben, etwas vornherein Zweck- und 
Zielloses von der Bevölkerung zu verlangen oder zu erwarten. 
Das einzige Ziel, das die Bevölkerung durch dieses Privileg etwa 
erreichen könnte, würde sein, den Feind von weiterem Eindringen 
ins eigene Land abzuhalten. Wie soll sie nun aber das Ziel er- 
reichen, wenn sie andererseits verpflichtet wird, die Waffen offen 
zu führen und die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beob- 
achten: sie, die unorganisierte und darum auch undisziplinierte
	        
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