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sich ferner, was ebenso sicher ist, der wahrhaft utopische Cha-
rakter aller Ideen vom Rüstungsstillstand, von obligatorischer,
selbst auf das Gebiet der Interessenklausel ausgedehnter Schieds-
gerichtsbarkeit oder gar vom ewigen Frieden gezeigt haben, dann
wird auch das Bedürfnis nach kodifikatorischen Unternehmungen
im Bereiche des Kriegsvölkerrechts von selber wieder auftauchen.
Gewiß ist es richtig was LAMMASCH sagt, daß der Gedanke den
Krieg zu reglementieren, ja zu humanisieren, einer der kühnsten
Gedanken war, den die Menschheit gedacht hat, vielleicht kühner
als der, den Krieg zu eliminieren. Aber der Gedanke ist gedacht,
er ist auch heute noch zu einem namhaften Teile Tat und Wirk-
lichkeit. Die Zahl der Völkerrechtsverletzungen mag Legion sein,
die der Völkerrechtsbeobachtungen ist immer noch 10 mal Legion
und es hat sich auch bis zum heutigen Tage die wohl mehr aus
agitatorischen Gründen aufgestellte Ansicht der Pazifisten, die
Rexlementierung und Humanisierung des Krieges befördere die
Entstehung der Kriege, als papierne Logik erwiesen, denn der
Staatsmann soll noch gefunden werden, der im Vertrauen auf
die Wirkung eines humanen Kriegsvölkerrechts zur Entstehung
eines Krieges förderlich mitwirkte.e Dazu sind denn doch
die Uebel selbst des humansten Krieges immer noch schlimm
genug. —
Allerdings die neuen Kodifikationsversuche im Bereiche des
Kriexsvölkerrechts werden lange auf sich warten lassen müssen.
Es wird nicht so gehen wie es sich ELTZBACHER mit seinem mehr
als verwunderlichen Versuche „Totes und lebendes Völkerrecht“
gedacht hat. Es ist ja ungeheuer einfach zu sagen, Kriegsvölker-
recht ist das, was sich in diesem Kriege durchgesetzt hat. Wer
die Macht hatte, das alte Kriegsvölkerrecht über den Haufen zu
werfen, hat sich damit keines Rechtsbruches schuldig gemacht,
sondern ein neues Recht geschaffen. Eine prachtvolle Lehre,
wert der Uebertragung auf den Boden des innerstaatlichen Rechts!
Die Verbrecher würden jubeln... ELTZBACHERs Lehre ist,