Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 37. Band. (37)

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völkerrechts, so bliebe immer noch die Möglichkeit eines ge- 
schlossenen Zusammengehens der Mittelmächte und ihrer An- 
hänger auf den alsdann unvermeidlichen großen Konferenzen und 
deren gemeinschaftliche sorgfältige Vorbereitung übrig. 
Auch in diesem Falle würde man nach Möglichkeit dahin 
streben müssen, ein ausgebautes Recht zustande zu bringen. Dem 
Kriegsvölkerrecht fehlt die gesetzauslegende Tätigkeit der Ge- 
richte, die das Gesetz ım Laufe der Zeit zu immer größerer Voll- 
kommenheit hebt. Wissenschaftliche Auslegung allein genießt im 
völkerrechtlichen Verkehr nicht die erforderliche Autorität. Die 
internationale Schiedsgerichtsbarkeit hat bisher einen viel zu ge- 
ringen Umfang gehabt, um einen Einfluß zu äußern. Unser Ver- 
treter auf der letzten Haager Konferenz, der Botschafter Freiherr 
VON MARSCHALL, hat einmal da in Anwendung auf die mageren 
Vorschläge hinsichtlich der internationalen obligatorischen Schieds- 
gerichtsbarkeit gesagt, es genüge nicht, ein Prinzip aufzustellen, 
man müsse auch die Einzelheiten regeln, um die Anwendung zu 
sichern, es genüge nicht, eine maison mondiale mit einer schönen 
Fassade herzustellen, sondern man müsse auch dafür sorgen, daß 
die Länder der Welt darin gut und in Eintracht wohnen könnten. 
Das gilt auch für das materielle Recht. Legt der eine das Ge- 
setz anders aus, als der andere der „hohen vertragschließenden 
Teile“, so ist im Kriege jede Möglichkeit dahin, ihn zur rich- 
tigen Auslegung zu bringen. Böswilliger und hinterhältiger Inter- 
pretation ist damit Tür und Tor geöffnet. Dem muß ein Riegel 
vorgeschoben werden. Nachdem die Fülle der Ereignisse des 
Weltkrieges wohl fast alles, was als völkerrechtlicher Tatbestand 
in Betracht kommt, hat in Erscheinung treten lassen, würde es 
möglich sein, die Kodifikation erheblich weiter zu treiben, als es 
bisher geschehen ist. Von einer kleineren festen Gemeinschaft 
aus läßt sich das viel besser erreichen, als in der maison mon- 
diale von 1907.
	        
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