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Aufsätze.
Die Entziehung staatlicher Orden und Ehren-
titel in Preußen.
Das geltende Recht und Vorschläge für die künftige Rechtsge-
staltung.
Von
Oberlandesgerichtsrat Dr. BRAUN in Düsseldorf.
Im Jahre 1901 habe ich „im Archiv für öffentliches Recht“!
die bis dahin sozusagen gar nicht behandelte Frage, ob der König
von Preußen die von ihm verliehenen Titel, Orden oder Ehren-
zeichen wieder entziehen kann, einer. eingehenden Prüfung unter-
zogen und bin dabei zu dem Ergebnisse gelangt, daß die Ent-
ziehung von Orden (einschließlich Ehrenzeichen)? und Ehrentiteln
(d. h. nicht mit einem Amte verbundenen Titeln) unter gewissen
Voraussetzungen auch heute noch durch den König geschehen
kann. Meine damaligen Ausführungen erfuhren im Schrifttum
schon bald teils restlose Zustimmung?®, teils auch grundsätzlichen
ı XVI 528 ff.
32 Wo im folgenden von den „Orden“ die Rede ist, sind darunter überall
auch die Ehrenzeichen zu verstehen.
s So durch West in den Blättern f. Rechtspflege in Thüringen von
SCHULZ und Unger LI, 1ff.
Archiv des öffentlichen Bechts. XXXVIL 2. 9