Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

Stände  für  berechtigt  erklärte,  muß  er  entweder  seine  Mißbilligung
über  das  Verfahren  des  Ministers,  oder  die  Notwendigkeit  seiner
Entfernung  aussprechen.)

2.  Die  Ministerien  im  allgemeinen.  Die  Minister  sind
die  ersten  Diener  des  Staates.  Gesetze,  die  vom  Könige  und  vom
Landtage  beschlossen  worden  sind,  werden  vom  Könige  im  Gesetz—
und  Verordnungsblatte  bekannt  gegeben.  Ebenso  steht  dem  Könige
das  Recht  zu,  diese  Gesetze  auszuführen  und  zu  handhaben.

Sobald  aber  der  König  ein  Gesetz  bekannt  giebt  oder  in
Regierungsangelegenheiten  irgend  eine  Verfügung  erläßt  und  mit
seinem  Namen  unterzeichnet,  müssen  auch  die  Minister  oder  einer
derselben  mit  unterzeichnen,  da  sonst  das  Schriftstück  Giltigkeit
nicht  erlangt.

Bei  der  Regierung,  also  bei  der  gesamten  Verwaltung  des
Staates  und  bei  der  Ausführung  und  Uberwachung  der  Gesetze
stehen  dem  Könige  6  Ministerien  zur  Seite:

1.  Das  Ministerium  des  Innern,

2.  OD  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts,
"  der  Finanzen,
—  der  Justiz,
des  Kriegs,
der  auswärtigen  Angelegenheiten.

An  der  Spitze  jedes  Ministeriums  steht  ein  Minister,  ihm
zur  Seite  Abteilungsdirektoren  (erklären!  z.  B.  beim  Finanzministerum:
Abteilung  für  Forstwesen,  Straßenbau,  Eisenbahn  ꝛc.)  und  Räte.

Die  Angelegenheiten  des  Ministeriums  des  Auswärtigen  werden
  von  einem  der  Minister  mit  besorgt.

Wir  haben  also  in  Sachsen  5  Minister.  Nenne  siel
Seamtliche  Minister  bilden  das  Gesamtministerium,  welches
bei  allen  wichtigen  Staatsangelegenheiten  zur  Beratung  zusammentritt.
  In  solchem  Falle  leitet  der  König  selbst  die  Verhandlung
oder  ein  von  ihm  beauftragter  Minister,  der  Ministerpräsident
(z.  Z.  der  Kriegsminister).

Merke:  Gesuche  an  ein  Ministerium  werden  adressiert  und  gerichtet:
An  das  Königl.  Hohe  Ministerium  des  ..  .  ..  Das  Papier  muß,  wie  bei
allen  Schreiben  an  Behörden,  Reichsformat  haben,  der  Bogen  muß  in  der
Mitte  gebrochen,  darf  nur  zur  rechten  Hälfte  beschrieben  werden  und  auf  der
ersten  Seite  nur  wenige  Zeilen  (unten  anfangen.)  aufweisen.  Schluß:  Mit
größter  Ehrerbietung  verharre  unterthänigst  rc.

1  (Anfertigen  in  der  deutschen  Stundel)
Wer  sind  gegenwärtig  die  Minister  unsers  Landes?

Merke:  Jeder  Minister  führt  den  Titel  Excellen  zl  in  der  Anrede:
Ew.  Excellenz!

Wiederholung  des  Pensums  der  4  Lehrstunden!

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