Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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zum Jahre 1869 dauert, die Versuche mit einzelnen Formen des 
heutigen Referendums und der Initiative. Der erste Canton, 
der dies Beides einführte, war der Canton Waadt. Es geschah im 
Jahre 1845, und in der Weise, dass über alle Vorschläge in den 
Gemeinden abzustimmen sei, welche der Grosse Rath spontan oder 
auf Begehren von 8000 Bürgern an dieselben bringe. Im Jahre 
1861 wurde diess etwas modificirt und mit einem sog. Finanz- 
referendum erweitert. Sodann folgten Schwyz und Zug, welche 
im Jahre 1848 nach dem Sonderbundskrieg ihre historischen Lands- 
gemeinden beseitigten und dafür Referendum und Initiative ein- 
führten **), dann Wallis 1852 mit Finanzreferendum, Aargau 1852 
mit Initiative. Alle diese Verfassungsänderungen hatten etwas 
Tastendes an sich und verriethen eine gewisse Unsicherheit über 
die principielle Frage, ob man dem Volke wirklich das nöthige 
Verständniss für seine Angelegenheiten zutrauen könne, oder es 
unter der bisherigen Vormundschaft der gebildeten Elemente 
belassen solle. Schritte von wirklicher Bedeutung in dieser 
ganzen Zeit vor 1869 waren die Einführung des sogen. Finanz- 
referendums in Neuenburg 1858, wornach für Staatsaus- 
gaben von einer bestimmten Grösse (hier 500 000 Fres.) die 
Volksgenehmigung einzuholen sei (eine Form der Volksanfrage, 
die von da ab anfing, beliebt zu werden) und die Einführung 
eines obligatorischen Referendums über alle allgemein 
verbindlichen Beschlüsse und Verträge der repräsentativen Behörde 
(in jährlich zweimal regelmässig abzuhaltenden Gemeindeversamm- 
lungen), welche in Baselland im Jahre 1863 erfolgte. Zum 
ersten Male, seit die Ideen einer Volksbetheiligung an der Gesetz- 
gebung auftauchten, hatte nun ein Canton — allerdings eine 
durch ihren Radicalismus seit ihrer Entstehung in den Jahren 
1832—33 etwas verdächtige Bauernrepublik, auf die man damals 
noch mitunter Seitens der staatsmännischen Kreise mit dem halb 
misstrauischen, halb mitleidigen Lächeln blickte, das ihre staat- 
lichen Anfänge begleitet hatte *) — es gewagt, grundsätzlich 
#6) Schwyz hat noch Bezirkslandsgemeinden beibehalten. 
#7) Diess wackere Völklein, das zu den tüchtigsten der deutschen 
Schweiz gehört, war anfänglich: bei seiner allzu raschen Losreissung von der 
Stadt in den Jahren 1832—1833 der Regierung allerdings ungewohnt ge-
	        
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