Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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wieder an den allgemeinen gesunden Menschenverstand seiner 
gesammten Bevölkerung zu glauben. 
Von da ab kam der Stein in’s Rollen. Treibendes Motiv wurde 
die oben bereits berührte zunehmende Impopularität der eidgenös- 
sischen Bundesversammlung. Namentlich hatte die souveräne Macht- 
vollkommenheit, mit der dieselbe im Jahre 1864 einen Handels- 
vertrag mit Frankreich abschloss, der den Franzosen (in specie 
den französischen Juden) die unbedingte freie Niederlassung in der 
ganzen Schweiz gewährleistete, welche damals noch nicht alle 
eigenen Bürger beanspruchen konnten, die Missstimmung Vieler 
gegen dieses Repräsentanzsystem hervorgerufen und gleichzeitig 
hatte eine angebahnte Partial-Revision der Bundesverfassung vom 
14. Januar 1866, die diese und andere Missstände beseitigen 
sollte, einen so geringen Erfolg gehabt *), dass von da ab 
allgemein an eine grössere, grundsätzliche Revision gedacht wurde. 
Aus dieser bewegten Zeit, in welcher das obligatorische Referendum, 
wie es Jahrhunderte lang schon in einzelnen Oantonen bestanden 
hatte, zuerst nur schüchtern sein aus der guten Gesellschaft ver- 
banntes Angesicht erhob, bevor es nach und nach aus dem 
Aschenbrödel zur Königin wurde, stammt der grössere Theil der 
schweizerischen Literatur über diese Frage *°). 
wesen und es gingen über den dortigen Volksstaat allerlei Anekdoten im 
Lande herum. So sollte u. a. der erste Finanzdirector den Baarbestand der 
Staatskasse beständig in einer Schweinsblase in der Tasche getragen haben, 
um jederzeit bereit zu sein, dieselbe in natura zur Revision vorlegen zu 
können. 
#8) Von 8 vorgelegten Revisionspunkten war mit knapper Mehrheit ein 
einziger durchgedrungen. 
4%) Vgl. ausser der oben citirten historischen Broschüre von STÜRLER, 
namentlich die interessante Schrift von Duss, des geistreichsten Gegners des 
Referendums, „Die schweizerische Demokratie in ihrer Fortentwicklung“. 
1868. Ferner GeneeL, Aphorismen über demokratisches Staatsrecht 1864 
und die Erweiterung der Volksrechte 1868. Ebenso meine oben citirte 
Broschüre „Theoretiker und Idealisten der Demokratie“ 1868, welche mit den 
Worten schliesst: „Der Stein, welchen die Bauleute verwerfen, wird sicherlich 
noch zum Eckstein werden.“ Dass diess schon im nächsten Jahre beginnen 
und schon nach 6 Jahren zu der Anerkennung des Referendums für die 
Eidgenossenschaft selbst führen werde, glaubte ich allerdings damals so 
wenig, als die zahlreichen Gegner dieser Institution.
	        
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