Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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verhältniss von jedem einzelnen Staate nach Art. 20 mit jährlicher 
Frist werden. 
Hinsichtlich der internationalen Gebürensätze ist, 
wie FISCHER in sehr bemerkenswerther Weise hervorhebt, die 
internationale Telegraphie noch nicht zu so klaren, einheitlichen 
und durchgreifenden Ordnungen gelangt, wie sie in Betreff des 
Postverkehrs dem internationalen Postverein und seiner Welt- 
portoreform zu verdanken sind. Statt einheitlicher Ge- 
bürensätze, beruhen die dem Telegraphenvertrage beigefügten 
umfangreichen Tariftabellen auf der Vereinbarung von Staat 
zu Staat, sie können daher durch Beschluss der bei der Beförde- 
rung betheiligten Staaten jederzeit abgeändert werden und weichen 
demzufolge in der mannigfachsten Weise voneinander ab. Jedoch 
hat auf Grundlage des Art. 10 des Vertrages von St. Peters- 
burg der Grundsatz allgemeine Anerkennung gefunden, dass die 
Gebür zwischen je zwei Staaten, wenigstens in der Regel, für 
das ganze (rebiet dieser Staaten eine einheitliche sein solle. Die 
grössere Vereinfachung und Ausgleichung der internationalen Tele- 
graphengebüren, die bereits auf der Üonferenz zu St. Petersburg 
den Gegenstand kräftiger, wenn auch zunächst erfolglos gebliebener 
Reformbestrebungen gebildet hat, bleibt für die Zukunft 
eine der bedeutendsten Aufgaben des Telegraphen- 
vereins, der aufdie Dauer nichtim Stande sein wird, 
sich dem glänzenden Vorgange der vereinigten Tele- 
graphenverwaltungen zu entziehen. 
In Art. 14 wird einem Oentralorgan die Aufgabe zu- 
gewiesen, die auf die internationale Telegraphie bezüglichen Nach- 
richten jeder Art zu sammeln, zusammenzustellen und zu ver- 
öffentlichen, sowie Anträge, betreffend Abänderung der Tarife 
oder des Reglements in die Wege zu leiten, im Allgemeinen alle 
Fragen zu studiren und alle Arbeiten auszuführen, mit welchen 
es im Interesse der internationalen Telegraphie betraut werden 
sollte. — Diese Aufgaben des Centralorgans sind im Reglement er- 
Sänzt und dahin präcisirt worden, dass es über den Telegraphen- 
verkehr in den einzelnen Staaten eine allgemeine Statistik 
aufstellt, ein Telegraphenjournal in französischer Sprache, 
die amtliche Charte für die Telegraphenverbindungen
	        
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