Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Poststatistik. Der Congress unterschied sich von demjenigen 
im Jahre 1878 wesentlich dadurch, dass in Folge mehrerer in der 
Zwischenzeit vollzogenen Beitritte zum Vereine, diesmal die zahl- 
reichen Staaten Mittel- und Süd-Amerikas nahezu vollzählig 
als Vereinsmitglieder vertreten waren, und dass auch Seitens der 
wenigen, dem Vereine noch fern gebliebenen Länder mit Post- 
einrichtungen, insbesondere von den avstralischen Colonien, 
von Bolivia und von Siam Bevollmächtigte an den Verhandlungen 
erschienen waren. Insgesammt hatten sich 48 Delegationen einge- 
funden. Die Vertreter der australischen Oolonien waren in 
der Absicht erschienen durch den Congress die Bedingungen fest- 
stellen zu lassen, unter welchen der Beitritt dieser Colonien zum 
Weltpostverein erfolgen könne. Der Congress hat mit der Frage des 
Beitritts der australischen Colonien auch diejenige der An- 
schlüsse von Capland und Natal berathen und Beschlüsse 
gefasst, welche die Hoffnung berechtigt erscheinen lassen, dass 
diese Gebiete in nicht ferner Zeit ihren Eintritt in den Welt- 
verein erklären werden. Bolivia und Siam haben sich bereits 
auf dem ÜOongresse dem Vereine endgiltig angeschlossen, und das 
Zusatzabkommen zu dem Weltpostvertrage mitgezeichnet So 
wird denn in kurzer Zeit der Weltpostverein die Ge- 
sammtheit der civilisirten Länder mit geordneten 
Posteinrichtungen umfassen, in der That ein Erfolg 
wie man ihn bei Gründung des Vereins wohl kaum 
zu hoffen wagte.“ 
Da China durch vertragsmässige Postbeziehungen zu Eng- 
land, wenigstens thatsächlich der allgemeinen Postverbindung be- 
reits angehört, scheint diese Zukunftsaussicht in der That auf 
ciner gesicherten Grundlage zu ruhen.
	        
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