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auch noch „zu Anfang“ stände. (Die Annexionsresolution datirt
vom 1. März 1845 und der Friede von Guadalupe Hidalgo, in
dem Mexiko die betreffenden Gebiete abtrat, vom 2. Februar,
resp. 30. Mai 1848.) Nicht viel weniger auffallend sind die
Irrthümer in den folgenden Sätzen (Buch p. 8): „Das Grund-
gesetz ... . trat, wie gleich anfänglich bestimmt war, am 4. März
1789 in Kraft. An demselben Tage ward WASHINGTON, zum ersten
Präsidenten der Republik erwählt, in sein neues Amt feierlich
eingeschworen.“ Da Niemand wissen konnte, wann neue Staaten
die Verfassung ratificirt haben würden, hatte auch gar nicht
„gleich anfänglich“ bestimmt werden können, an welchem Tage
sie in Kraft treten solle. In Wahrheit verhielt sich die Sache
so: Als der Kontinental-Kongress am 13. September 1788 in
New York zusammentrat, war die Verfassung von 11 Staaten
angenommen worden und er setzte darauf hin die Wahl der
Elektoren auf den ersten Mittwoch im Januar, die Wahl des
Präsidenten auf den ersten Mittwoch im Februar und den Zu-
sammentritt des neuen Kongresses auf den ersten Mittwoch im März
fest. Der erste Mittwoch im März war zufälligder 4. und diesem Zufall
allein verdankt dieses Datum seine Bedeutung in dem. politischen
Leben der Vereinigten Staaten. Viele von den Mitgliedern des
ersten Kongresses unter der Verfassung hatten es jedoch so wenig
eilig, dieselbe wirklich in’s Leben zu setzen, dass ein voller Monat
verstrich, ehe ein „Quorum“ vorhanden war. Erst am 6. April
konnte die Zählung der Elektoralstimmen vorgenommen werden
und die Inauguration WAsHInGTon’s fand erst am 30. April statt.
Für das Verfassungsrecht haben die angeführten Fehler
allerdings keine unmittelbare Bedeutung, aber sie zeigen doch,
dass SCHLIEF in der Geschichte der Vereinigten Staaten nicht
sonderlich sattelfest ist. Ausserdem fehlt es nicht an Verstössen,
denen eine solche Bedeutung nicht abgesprochen werden kann.
So z. B. der Satz (Buch p. 407): „Als man die Konstitution
annahm, waren die Farbigen thatsächlich allenthalben von politi-
schen Rechten ausgeschlossen“. Schon aus dem dissentirenden
Gutachten von Richter Currıs in dem berühmten Dred Scott-
Fall, das dem Verfasser eines Werkes über das Verfassungsrecht
der Union gewiss bekannt sein sollte, kann er sich von der Unrichtig-