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die der Kongress ausüben darf, aber nicht ausübt, das so anzu-
sehen sei, dass der Kongress sie ihnen zeitweilig delegirt
hat. Was ist nun Verfassungsrecht: das „Müssen“ SCHLIEF’S
oder was Kongress und Gerichte in Uebereinstimmung mit den
Ansichten und Absichten des Philadelphia Konvents darüber
erklären ?
Stehen die beiden autoritativen Quellen, Gesetze und richter-
liche Entscheidungen, in Widersprnch mit einander, so hat der
Darsteller des geltenden Verfassungsrechts zu untersuchen,
welche von den beiden Autoritäten in dem konkreten Falle nach
den von den gesetzgebenden Faktoren und den Gerichten adoptirten
allgemeinen Regeln als die maassgebende anzusehen ist. Kann
darüber auch nur der geringste Zweifel bestehen, so ist er ver-
pflichtet, den Konflikt zu konstatiren, wobei es ihm natürlich
unbenommen ist, zu sagen, für welche Seite er sich entscheide,
und warum er es thue. Die Antwort auf die Frage, was in
einem solchen Falle das geltende Verfassungsrecht ist, kann
aber nur ein Fragezeichen sein.
Sehr viel häufiger sind die Fälle, in denen sich allein aus dem
Wortlaut der Verfassung resp. der Gesetze nicht mit hinlänglicher
Klarheit und Gewissheit ermitteln lässt, was das geltende Ver-
fassungsrecht ist, resp. nach dem Willen des das Verfassungsrecht
schaffenden Gesetzgebers sein soll, und in denen keine Antwort
auf die Frage in richterlichen Entscheidungen gefunden werden
kann. In solcheu Fällen muss man den Willen des Gesetzgebers
auf andere Weise zu ermitteln suchen und dabei muss man sich
an dieselben Quellen halten und dieselbe Methode anwenden, wie
allerwärts sonst geschieht, wo man sich vor dieselbe Aufgabe
gestellt findet — was ja in allen modernen Kulturstaaten ein
keineswegs seltenes Vorkommniss ist. Die vornehmste Quelle
sind in der Regel die einschlägigen Verhandlungen im Philadelphia
Konvent und in den Ratifikationskonventionen, resp. in dem
Kongress. Die Verfassung oder ein Gesetz in direktem Wider-
spruch zu dem zu interpretiren, was sich aus diesen Quellen er-
gibt, ist unzulässig, wenn nicht eine zwingende Nothwendigkeit
dafür vorliegt, und handelt es sich um eine Verfassungsbestimmung
und die ganze Gesetzgebung, die ganze Rechtsprechung und die