Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

Dr. Siegfried Brie, ord. Prof. an der Univers. Breslau, Theorie der 
Staatenverbindungen. Breslau 1886. gr. 4°. 1398. (Gratulations- 
schrift der Universität Breslau zum fünfhundertjährigen 
Jubiläum der Universität Heidelberg.) 
Dem sachkundigen Leser braucht nicht gesagt zu werden, dass die 
hier besprochene Schrift den Abschluss langjähriger, höchst eindringender 
Forschungen bildet und dass sie eine in den betheiligten wissenschaftlichen 
Kreisen seit Jahren gehegte Erwartung erfüllt. Schon im Jahre 1874 hat 
der Verfasser seine historisch-dogmatische Untersuchung über den Bundesstaat 
veröffentlicht und durch diese ebenso durch Gelehrsamkeit und Gründlichkeit 
wie durch klare und fesselnde Darstellung ausgezeichnete Monographie sich 
einen angesehenen Platz unter den deutschen Staatsrechts-Schriftstellern er- 
worben. Aber es erschien nur die erste dogmengeschichtliche Abtheilung. 
Die in dem Vorwort derselben ertheilte Zusage des Verfassers, dass der 
zweite Theil der Arbeit, welcher die Begründung seiner eigenen Theorie ent- 
halten sollte, voraussichtlich während des nächsten Sommers erscheinen 
werde, blieb unerfüllt. Fast schien es, als ob der Verfasser sich von dem mit 
so grossem Erfolge bearbeiteten Thema ganz abgewendet habe; durch das 
Erscheinen des geistreichen und hochbedeutsamen Buches von JELLINEK, die 
Lehre von den Staatenverbindungen, Wien 1881, wurde aber BRIE zu einer 
Weiterführung seiner Studien veranlasst. Im elften Bande der Grünhut’schen 
Zeitschrift f. das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart (1884) ver- 
Ööffentlichte BRıE eine sehr werthwolle kritische Erörterung der von JELLINEK 
entwickelten Theorien, welche ihm Veranlassung bot, auch auf andere im 
letzten Jahrzehnt erschienene Untersuchungen über denselben Gegenstand 
Rücksicht zu nehmen und zugleich die Gesichtspunkte anzudeuten, von welchen 
aus er selbst eine Lösung des wissenschaftlichen Problems glaubte gewinnen 
zu können. Aber auch diese Abhandlung, welche die Ueberschrift „Erster 
Artikel“ trägt, war und blieb ein Torso; der „Zweite Artikel“ erschien nicht 
und das Verlangen, die eigene Theorie des Verfassers in zusammenhängender 
dogmatischer Darstellung kennen zu lernen, blieb wieder ungestillt. Da bot 
das Jubiläum der Heidelberger Universität dem Verfasser die Veranlassung, 
die Grundzüge seiner eigenen Auffassung der Staatenverbindungen und ihrer 
verschiedenen Arten zu veröffentlichen. Der Universität Heidelberg, welche 
für die Förderung der Staatswissenschaft so Grosses geleistet hat, kommt 
daher auch an der Bereicherung derselben durch die vorliegende Arbeit ein 
mittelbares Verdienst zu. Wenngleich demnach diese Abhandlung eine Ge- 
legenheitsschrift ist, so ist sie doch nicht, wie manche andere Gelegenheits- 
schrift, unter dem Drucke eines kurzen Termins verfasst, sondern sie bietet 
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