Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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da ab würde sich vielleicht eine rückläufige, d. h. eine auf Er- 
haltung der historischen Eigenthümlichkeiten der Cantone gerich- 
tete Strömung stärker geltend machen, vorausgesetzt, dass die 
Lebenskraft derselben nicht gänzlich gebrochen ist. Diess sind 
die inneren Gründe, wesshalb obligatorisches Referendum im Bund 
und in den Cantonen keineswegs das Gleiche bedeutet. In den 
letzteren ist die Frage bloss die, ob das Volk bereits die genügende 
Reife für eine systematischere und viel einfacher zu handhabende 
demokratische Institution besitzt. Im Bund handelt es sich in 
den Oonsequenzen um Bundesstaatsform oder Einheitsstaat. 
2) Die anderen Referendumssysteme haben das Gemeinsame 
gegenüber dem obligatorischen Referendum, dass sie nicht von 
dem Grundgedanken einer Ausübung des Gesetzgebungs- 
rechts durch das Volk ausgehen, sondern demselben eigentlich 
nur eine mehr oder weniger beschränkte und verclausulirte Kon- 
trole oder Kritik, eine Art von berechtigtem Widerstand gegen 
den Gesetzgeber gestatten wollen, bezw. ihm bloss in Bezug auf 
vereinzelte Theile der Gesetzgebung oder Administration eine aus- 
nahmsweise Einwirkung gestatten. Das Staatssystem, das dabei 
fortbesteht, ist eigentlich immer die repräsentative Demo- 
kratie; es wird bloss der absoluten eine Conzession gemacht, bei 
der man mitunter sogar das Gefühl hat, sie beruhe nicht so ganz 
auf grundsätzlichen Anschauungen und Neigungen. Prinzipiell 
betrachtet sind daher alle diese reduzirten Systeme, wie sie 
in ziemlicher Mannigfaltigkeit und mit allerlei kleinen Varianten 
seit ungefähr 20 Jahren in der Eidgenossenschaft und den Oan- 
tonen bestehen, von dem obligatorischen Referendum viel diffe- 
renter, als diess auf den ersten Moment und in der praktischen Aus- 
übung erkennbar ist, und dabei viel willkürlicher bloss dem augen- 
blicklichen politischen Bedürfniss angepasst und untergeordnet. Es 
lässt sich dagegen nicht leugnen, dass sie sich eben desshalb auch 
der jeweiligen Bildungsstufe eines Volkes leichter anschmiegen und 
jedenfalls für Staaten, die mit der Demokratie einen ersten Ver- 
such machen !07), einen erheblichen Vorzug haben. Die Haupt- 
systeme dieses reduzirten Referendums sind folgende: 
107) Oder bei denen sonst, wie in Bundesstaaten, dem obligatorischen 
Referendum Schwierigkeiten im Wege liegen, könnten wir beifügen.
	        
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