Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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sein und glücklicher machen, wenn sie diese grossentheils nur 
eingebildete Superiorität aufgäben, sondern auch unendlich an 
Geist und Charakter gewinnen. Denn Alles das, was den Geist 
befreit und das Herz erweitert, das wahrhaft Gute und Geistvolle, 
das wächst nicht eo ipso in den „höheren Regionen“, sondern es 
steigt dahin auf aus den grossen breiten Massen des arbeitenden 
Volkes, durch diejenigen, die sich selbst aus demselben zu 
einer höheren gesellschaftlichen Stufe erheben, oder es wenigstens 
noch verstehen, diese wahren, und natürlichen Zustände zu beob- 
achten und zu schätzen !®). Wer diess in seinem Leben nicht 
kann und dazu durch seine Lebensverhältnisse nicht angeleitet 
wird, dem mangelt das Allerbeste, was auf dieser Welt zu finden 
ist und daher ist eine Institution, die diesen Contact beiden 
Theilen beständig nahelegt, eine Wohlthat für beide. 
sogar selbst dessen Sitteu, Sprache, Tracht nachzuahmen. Dass sie sich 
dabei augenblicklich glücklicher und freier fühlen, als in ihrem gewöhnlichen 
Leben, sollte ihnen ein Fingerzeig sein. Gewöhnlich aber können sie sich 
nicht über ihre Schranken erheben und es bleibt alles nur Spiel und Sport, 
was Leben und Ueberzeugung werden sollte. 
185) Das Alles ist in einer Republik allerdings selbstverständlicher, als 
in Monarchien. Doch ist auch dort der Prozentsatz von bedeutenden Men- 
schen, die beständig von unten heraufsteigen, ein sehr grosser und anderer- 
seits schöpft gerade ein Theil der höheren Stände, der Adel namentlich, 
seine besten Eigenschaften aus dem Landleben, durch das er in enger Be- 
rührung mit dem Volke aufwächst. Das geringste Mass von Greist, Charakter 
und namentlich von Originalität besitzt heute durchschnistlich der gewöhnliche 
Grossstädter, der einen Bauer nie anders als auf dem Theater gesehen hat. 
In diesen Städten allein nimmt auch die Armuth und sogar die „Arbeit“ die 
hässliche Gestaltung an, die sie von Natur und von Rechtswegen durchaus 
nicht zu baben braucht. 
In schweren Zeiten zeigt sich zuweilen die Regimentsfähigkeit des ge- 
meinen Mannes. An solchen Beispielen ist namentlich die Schweizergeschichte 
sehr reich. Als z. B. die Pest im Jahre 1519 in der Schweiz allenthalben 
herrschte, flohen die angesehenen Bürger vielfach aus den Städten auf 
das Land. Selbst der berühmte St. Gallische Arzt von Watt (Vadianus) 
fand es mit seinen doppelten Pflichten vereinbar, sechs Monate lang nach 
Wädenswyl sich zu begeben. Den Sommer durch starben in seiner Abwesen- 
heit in St. Gallen täglich 26 bis 80 Personen. „Da floh“, sagt eine zeit- 
genössische Chronik „männiglich aus der Stadt, so dass schlecht personen 
das Rathhaus regiertend, aber wol.“.
	        
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