Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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so konnte der König mit seinem grossen Parlamentsrath zusammen- 
arbeiten, und nur so war die Krone davor zu retten, zum blossen Voll- 
zieher der Beschlüsse des Parlaments herab zu sinken. Es war also 
die Macht der Verhältnisse, welche dazu führte, den Thron mit 
einem Rathe zu umgeben, der von den Beschlüssen des Parlamentes 
wohl abhängig war, aber selbst jene Beschlüsse leitete. Es war 
das Interesse der Krone selbst, welches das erste parlamentarische 
Ministerium ins Leben rief. Dasselbe wurde auf den Rath des 
schlauen SUNDERLAND von WILLIAM nach und nach (1693—1696) 
unter der Form eines reinen Whig-Ministeriums gebildet. Wie 
aber einer Oabinetsregierung, unter welcher Form es auch wäre, als 
etwas dem englischen Staatsrechte durchaus Fremdem, stets vorher 
kräftiger Widerstand entgegengesetzt wurde, so erhob sich auch 
jetzt bald ein Sturm gegen diese Regierungsform („the standing 
practice of cabinets“), und dieselbe wurde durch die Act of 
Settlement (11 & 12, W. IIL., c. 2) abgeschafft, eine Bestimmung, 
welche jedoch bald wieder aufgehoben wurde (4 Ann. c. 8). 
Bei dem Tode Annas rettete indessen, wie bekannt, eine kühne 
Wiederaufnahme des Privy Council die hannoveranische Thronfolge. 
Es konnte aber eine einzige Ausnahme den Fortgang der Be- 
gebenheiten nicht hemmen; das Uabinet trat mehr und mehr in 
den Vordergrund, und der Einfluss und die Macht des Privy 
Council schwand mehr und mehr. Mit dem Hause Hannover kann 
die parlamentarische Regierung als befestigt angesehen werden, 
obschon man noch immer das Schwanken des Neulings sieht, bis 
ROBERT WALPOLE die Zügel der Regierung erfasste und sie mit 
einer Kraft und einer Geschicklichkeit führte, welche Einheit und 
Zusammenhang in das Cabinet brachten und ihm in der Geschichte 
den Namen des ersten Premiers verschafften. 
b. Die gegenwärtige Stellung des Privy Council als Bath der Krone. 
Der grosse Rath der Krone ist das Parlament. Als Rath 
der Krone kennt die Verfassung ausserdem nur das Privy Council. 
Von „the King (Queen) in Council“ sollen alle wichtigeren und 
feierlicheren Verfassungsakte ausgehen und dieselben werden durch 
„orders in Council® zur Ausführung gebracht. Ebenso werden 
vom Privy Council Genehmigungen zur Heirath für Mitglieder der
	        
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