Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Monate (6 Ann. cap. 7); vorher ward das Council unmittelbar 
mit seinem Tode aufgelöst. Gewöhnlich werden aber die vor- 
maligen Oouncillors noch einmal als solche vereidigt und folglich 
im Council beibehalten. 
Das Privy Council kommt im Allgemeinen jede dritte oder 
vierte Woche zusammen. Ein Privy Councillor stellt sich, wenn 
nicht im Namen Seiner Majestät vom Lord President (als Stell- 
vertreter des Premiers) besonders berufen, nie ein. Gewöhnlich 
werden nur die Minister, die Inhaber der vornehmsten Hofämter, 
und der Erzbischof von Canterbury berufen. Vormals wurde 
die Anwesenheit von mindestens sechs Mitglieder, der Clerk 
nicht gerechnet, als erforderlich angesehen, nunmehr aber kommt 
auch eine geringere Anzahl vor’). Es wird heute im Privy 
Oouncil nie eine Discussion geführt, sondern nur die Akten ver- 
lesen, welche im Council ausgefertigt werden sollen °). 
Das Plenum wird ausserordentlich selten berufen: nur bei 
den allerwichtigsten, grossen Staatsaktionen °). 
Jeder Privy Councillor ist für seinen gegebenen Rath persön- 
lich verantwortlich. 
Die gegebene Darstellung der noch fortbestehenden recht- 
lichen Stellung des Privy Councils ist nothwendig gewesen, 
um später die factische Stellung des Oabinets deutlich darlegen 
zu können. 
c. The Cabinet Council. 
Die Stellung des Cabinets ist nämlich nur eine factische und 
ganz und gar auf die gesetzliche des Privy Councils gestützt. Eng- 
lische Staatsrechtslehrer, wie BLACKSTONE, DE LOLME, haben in 
ihren grossen Werken keinen Platz für das Cabinet gehabt. 
Die Existenz desselben ist in keiner Parlamentsakte anerkannt 
”) So wurde z.B. am 6. Jan. 1862 ein Privy Council gehalten mit drei 
Mitgliedern, durchwegs Cabinetsminister. 
8) Earl Granville, selbst Lord President, hat erklärt, dass „it would be 
contrary to constitutional practice that the Souvereign should preside at any 
Council where deliberation or discussion takes places.“ 
®) So z. B. am 23. Nov. 1839 für die Verkündigung der beschlossenen 
Vermählung der Königin, wobei 83 Mitglieder anwesend waren.
	        
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