Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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tements werden im Allgemeinen unmittelbar von dem betreffenden 
Chef entschieden. Doch müssen alle wichtigeren Schreiben, die 
beim Departement einlaufen oder von demselben ausgehen sollen, 
zuerst dem Premier, sodann dem Souveräne mitgetheilt werden, 
und, wenn dieses geschehen, bei den übrigen Mitgliedern des 
Cabinets circuliren. Jeder (politische) Chef eines Verwaltungs- 
departements hat zum Souverän freien Zutritt und das Recht, 
mit ihm schriftlich zu verkehren. Jedoch soll der Briefwechsel, 
mindestens nachher, dem Premier vorgelegt werden. 
Zum Gegenstand von Berathungen im Cabinet, werden alle 
wichtigeren Angelegenheiten gemacht. Die Versammlungen des 
Oabinets werden auf Berufung des Premiers gewöhnlich einmal 
wöchentlich, wenn es nöthig ist, auch öfter abgehalten. Wie viele 
Mitglieder des Cabinets anwesend sein müssen, ist nicht bestimmt, 
was selbstverständlich darin seinen Grund hat, dass „a Cabinet 
Council“ in Wirklichkeit nichts Anderes ist, als eine private Be- 
rathung zwischen einigen Inhabern hoher Staatsämter und Privy 
Councillors. Die Verhandlungen im Cabinet haben also (ebenso 
gut wie die zwischen dem Regenten und seinen Ministern) einen 
heimlichen und vertraulichen Charakter: kein Sekretär wohnt 
ihnen bei und ebenso wenig wird ein wirkliches Protocoll dabei 
geführt. Ein Beschluss des Cabinets verbindet aber in Verwal- 
tungsangelegenheiten untergeordnete Beamte in casu, wird aber 
keineswegs ein integrirender Theil des Verwaltungssystems des 
Landes, sondern verfällt mit dem Abgange des Cabinets, welches 
ihn hervorgerufen hat. — Der Souverän wohnt nie dem Cabinet 
Council bei!?), die darin gefassten wichtigeren Beschlüsse werden 
ihm vom Premier entweder bei einer Audienz oder schriftlich 
vorgelegt2%). — Als allgemeine Regel gilt, dass alle wichtigeren 
Maassregeln, welche die Krone zu einer bestimmten Handlungs- 
  
18) Ursprünglich kam diese Sitte aus dem Grunde auf, weil Georg 1. 
der englischen Sprache nicht mächtig war. — Ehe die Cabinetsminister selbst 
einig sind, welchen Rath sie in einem gewissen Falle dem Souverän ertheilen 
sollen, ist es nicht an der Zeit, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. 
20) Eine solche Aufzeichnung der Cabinetsbeschlüsse muss alle Namen der 
anwesenden Cabinetsminister und derjenigen, die abweichender Meinung sind, 
enthalten und im letzten Falle die abweichende Meinung angeben.
	        
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