Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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rechtes unvereinbar, denn Erbrecht ohne Eigenthum ist unmög- 
lich, zugleich widersprechen sie der Annahme einer primitiven 
Vermögensgemeinschaft, weil in ihnen überall der Einzelne, die 
von Post als Häuptling bezeichnete Person, als Subject des 
Sachenreehtes auftritt. Dieser Widerspruch ist durchaus nicht 
zufällig, beruht vielmehr auf der Unvereinbarkeit des Inhaltes der 
Quellen mit der althergebrachten Lehre vom Communismus der 
Urzeit. Die Ignorirung des vorhandenen Widerspruchs durch 
PosT macht, abgesehen von der Art ihn zu lösen, die Acceptirung 
der skizzirten Iiehre von der „Geschlechtsgenossenschaft* für die 
sociologische Rechtswissenschaft unmöglich. 
Gehen wir einen Schritt weiter und fragen wir, worauf sich 
die Lehre vom ursprünglichen Hetärismus stützt, so stossen wir 
auf drei grosse, an Umfang und Bedeutung rasch zunehmende 
Thatsachengruppen. ‘ Es sind dies 1) Die nur auf diese Weise 
erklärbare classificatorische Verwandtschaftsbezeichnung, bekannt- 
lich zuerst durch den Amerikaner MorGAn mit Hilfe einer amt- 
lichen, durch die Consulate der Vereinigten Staaten im Auftrage 
ihrer Regierung durchgeführten, 139 Völker ‚umfassenden Enqu6te 
festgestellt und seitdem noch durch zahlreiche weitere Beobach- 
tungen bekräftigt). 2) Die bei den meisten Naturvölkern 
obwaltende Freiheit und Zügellosigkeit der Mädchen, ein Zustand, 
der sich mit den mühsam und spät entstandenen ehemännlichen 
Gtewalten zusammengehalten, als der ursprüngliche darstellt. Das 
Material gerade in dieser Richtung ist relativ vollständig und 
gestattet bereits bündige Schlüsse. 3) Das bei gewissen Gelegen- 
heiten, namentlich Hochzeiten und anderen Festen bei sehr vielen 
Naturvölkern übliche, zeitweilige Eintreten von Promiscuität, 
welches als ein Zurücksinken in ursprüngliche Zustände auf- 
gefasst wird. Hiezu kommt eine Anzahl von Fällen von wirk- 
lichem, glaubhaft bezeugtem Hetärismus, Fällen, deren Zahl 
gering ist, aber hinreicht, um zu beweisen, ein solcher Zustand 
sei weder unmöglich noch mit der menschlichen Natur nicht 
verträglich. Die Gesammtheit der Beweise aller drei Gruppen 
zusammen ergiebt unstreitig eine Wahrscheinlichkeit des ursprüng- 
22) Sehr schön dargestellt und erklärt bei Lıppert Culturgesch. der 
Menschheit I, 81 f.
	        
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