Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

dadurch gelang allerdings die Gründung der Union, war aber 
auch ihre Unhaltbarkeit von vornherein besiegelt. Ein Institut, 
das so wesentlich in alle wirthschaftlichen und überhaupt öffent- 
lichen Verhältnisse eingreift, wie die Sklaverei, kann in den ver- 
schiedenen Theilen eines Staates — auch wenn dieser ein zu- 
sammengesetzter ist — auf die Dauer nicht verschiedenartig 
geregelt bleiben; entweder muss sie, und zwar durch die Oentral- 
regierung, kurz und bündig gestattet oder schlechthin verboten 
sein; wo das nicht zutrifft, ist der Keim unaufhörlicher Kämpfe 
gegeben. 
Mit der Geschichte der Sklaverei sind im übrigen zwei 
Momente höchst verwickelter staatsrechtlicher Natur verbunden, 
auf welche gleich im voraus hingewiesen werden muss, nämlich 
die rechtliche Stellung der Territorien und diejenige des Distriktes 
von Columbia, d. h. desjenigen Gebietes, in welchem die Landes- 
hauptstadt Washington gelegen ist und über das die Unions- 
regierung als solche unmittelbar volle Souveränetät übt; in gleicher 
Weise begreift man unter einem Territorium ein Gebiet, welches 
den Vereinigten Staaten zugehört, aber noch keinen voll organi- 
sirten „Staat* bildet. Es ıst klar, dass auch über ein solches 
Territorium — ähnlich wie über den Distrikt von Columbia — 
der Unionsregierung als solcher unmittelbar die Regierung gebührt 
und dass dieselbe daher bei Regelung aller für diese Gebiete 
wichtigen Angelegenheiten über ihre Stellung zu den einschlägigen 
Fragen gleichsam Farbe bekennen muss; das zeigte sich besonders 
deutlich hinsichtlich der Sklaverei: bei jeder neuen Landerwerbung 
konnte der Kongress nicht vermeiden, sich in irgend einer Weise 
darüber auszusprechen, ob innerhalb derselben die Sklaverei er- 
laubt oder verboten sein solle, und je nachdem die Entscheidung 
ausfiel, erschien die Union als solche entweder als Vertreterin 
oder Gegnerin der Sklaverei und demgemäss im Gegensatze ent- 
weder zu den sklavenhaltenden oder den Staaten mit freier Arbeit. 
Der erste Beschluss des Kongresses über diesen Gegenstand 
datirt nun schon aus dem Jahre 1789 selbst, in welchem die 
sogen. Ordinanz von 1787 hinsichtlich der Territorien bestätigt 
wurde; diese Ordinanz war also unter Geltung der der Konstitu- 
tion voraufgegangenen Konföderationsartikel erlassen worden, 
als es sich um die Aufnahme des nordwestlich von Ohio gelege- 
nen Territoriums handelte, und verbot für dasselbe die „Sklaverei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.