Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Ausdruck, indem durch dieselbe untersagt wurde, irgend eine an 
das Haus gelangende Petition betreffend die Sklaverei überhaupt 
auf den Tisch des Hauses zu legen und darüber zu debattiren. 
Das sind die sogen. „Knebelresolutionen*, vollendete Muster 
solcher Ausnahmegesetze, welche darauf ausgehen, grosse, man 
kann sagen, weltgeschichtliche Fragen dadurch aus der Welt zu 
schaffen, dass man jede Erwähnung derselben an einem öffent- 
lichen Orte mit Strafe bedroht. Die Erfolge dieser sonderbaren 
Massnahmen bestanden nun aber 'selbstverständlich gerade im 
Gegentheil von dem, was beabsichtigt wurde: auf Grund oder in 
Veranlassung der Knebelresolutionen kam es im Kongresse zu 
Kämpfen, deren Heftigkeit alles bis dahin Dagewesene übertraf 
und bei denen sich namentlich der greise Jomn Quincr Apıms 
als eifriger Vertheidiger der freiheitlichen Sache hervorthat. 
Ein grosser Erfolg des Südens war es dann, dass man das 
Missouri-Kompromiss ım Jahre 1836 zu Gunsten der Sklaverei 
ohne weiteres Bedenken durchbrach, indem ein gewisses, nördlich 
von 36° 30° gelegenes Gebiet dem Sklavenstaate Missouri zu- 
geschlagen wurde; diese Uebertretung des erst so kürzlich auf- 
gestellten Prinzips war, da es sich dabei nicht um Länderstrecken 
von grösserer Ausdehnung handelte, kaum beachtenswerth, wurde 
es aber vornehmlich dadurch, dass gerade dieser Theil in den 
bald darauf beginnenden Kansas-Wirren sich als der sicherste Hort 
der Sklavenpartei erwies. 
Zum genaueren Verständnisse dieser Wirren ist es jedoch 
zuvor nothwendig, auf ein anderes Moment hinzuweisen, das für 
die Geschichte der Sklaverei von geradezu fundamentaler Be- 
deutung war: nicht als Sache des Zufalls, sondern aus mannig- 
fachen wirthschaftlichen Ursachen ist es zu erklären, dass die 
Sklaverei eine Institution der südlichen Staaten geworden war, 
während die nördlicheren das Prinzip der freien Arbeit schliesslich, 
wenn auch nicht ohne Anstrengung, durchweg zu verwirklichen 
verstanden hatten; nur dadurch, dass der Widerstreit der An- 
sichten auf solche Weise eine geographische Grundlage erhielt, 
wird es erklärlich, dass er in so verhältnissmässig kurzer Zeit 
und in so entschiedener Weise ausgefochten wurde; und diese 
geographische Scheidung bedingte auch in der Periode von 1830 
bis 1860 die vielleicht erst allmählich geklärte, aber doch seit jeher 
wirksame Ueberzeugung von der Nothwendigkeit des Gleich-
	        
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