Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

des Sklavereigebietes sehr thatkräftig eingetreten, aber der An- 
sicht war, dass die neuen, oben bereits genannten, von Mexiko 
zu erwerbenden Territorien durch Vereinigte-Staaten-Gesetze der 
Sklaverei nicht eröffnet werden dürften. In dem hinsichtlich dieser 
Territorien mit Mexiko abzuschliessenden Friedensvertrage wurden 
2,000,000 Dollars als Entschädigungssumme für jenes beansprucht, 
und Wıumor beantragte nun, die betreffende Bill zwar anzunehmen, 
daran aber die ausdrückliche Bedingung zu knüpfen, dass die 
Sklaverei in dem gesammten Territorium für immer zu verbieten 
sei. Das Wırmor-Proviso wurde schliesslich nicht angenommen, 
dagegen im Jahre 1850 eine Anzahl von Gesetzen passirt — es 
waren deren fünf — welche, in engem Zusammenhange mit ein- 
ander stehend, die letzte Periode der Sklavenfrage durch das 
in ihnen zum Ausdruck gelangte Kompromiss zwischen beiden 
Parteien einleiteten. In diesen Gesetzen wurde zunächst be- 
stimmt, dass das gleichzeitig organisirte Territorium Neumexiko 
seiner Zeit mit oder ohne Sklaverei, wie es seine Verfassung be- 
stimmen würde, als Staat aufgenommen werden und in allen 
Rechtsstreitigkeiten, in denen es sich um das Recht des Eigen- 
thums an Sklaven handle, ohne Rücksicht auf den Werth des 
sonstigen Objektes die Berufung des Oberbundesgerichts gestattet 
sein solle; ein drittes Gesetz war — wie v. Hoıst es nach dem 
Vorgange Karp’s nennt — das Sklavenjagdgesetz (fugitive slave 
law), dessen Vollstreckung einer nach Bedürfniss festzusetzenden 
Zahl von Kommissionären, welche von den Circuitcourts der Ver- 
einigten Staaten und den Superior Courts der Einzelstaaten zu 
ernennen waren, vorbehalten wurde. Diese Beamten wurden er- 
mächtigt, wie ein Gerichtshof über alle Klagen auf Auslieferung 
flüchtiger Sklaven zu erkennen; als Beweismittel, welches genügte, 
um daraufhin einen entlaufenen Sklaven seinem angeblichen Eigen- 
thümer oder dessen Agenten zu überliefern, sollten zwei Zeugen- 
aussagen über die Flucht dieses Sklaven und eine eidliche Er- 
klärung über die Identität der betreffenden Person genügen. 
Schliesslich wurde in das Kompromiss noch ein Gesetz auf- 
genommen, welches den Sklavenhandel im Distrikt von Columbia 
verbot. An dieses durch die fraglichen Gesetze geschaffene Kom- 
promiss, das, wie v. HoLST sehr richtig andeutet, unter be- 
schönigender Form die weitgehendsten Forderungen der Sklaven- 
halter befriedigte und namentlich in dem Sklavenjagdgesetze die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.