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Hand haben solle. Das ganze Raisonnement war, wie gesagt,
ein ausserordentliches dialektisches Kunststück, das namentlich
in dem damaligen Führer der Sklavenhalterpartei, DoveLAs, einen
sehr geschickten Vertreter fand. Hier kann das Einzelne nicht
näher besprochen werden, sondern genügt es zu zeigen, wie auf
diese Weise das Schicksal jedes Territoriums hinsichtlich der
Sklaverei abhängig wurde von der zufälligen Stimmung der je-
weiligen, zur Zeit der Organisation gerade im Lande befindlichen
Bevölkerung über diese Frage; ja noch weiter: für jedes Terri-
torıum insbesondere, das, wie Nebraska, zur Zeit seiner Organi-
sation von Weissen fast noch gar nicht bewohnt war, musste
versucht werden, wenn man sich dieses Ausdruckes bedienen
darf, einen Bevölkerungsschub zu veranstalten, bei dem selbst-
verständlich freie und sklavenhaltende Staaten es einander mög-
lichst zuvorzuthun sich bestrebten. Hinsichtlich Nebraskas war es
nun ganz unzweifelhaft, dass daselbst, namentlich im nördlichen
Theile, der von den Sklavenstaaten völlig getrennt lag, die
Sklaverei wenig Anklang finden würde; eben desshalb beschloss
man nunmehr, das Territorium zu theilen und zwei selbständige
daraus zu machen: dem nördlicheren, der Sklaverei unbedingt
verlorenen beliess man den Namen Nebraska, den südlichen, der
in unmittelbarer geographischer Verbindung mit den Südstaaten
stand und darum auch seinerseits Hoffnung auf Durchführung
der eigenthümlichen Institution innerhalb seiner Grenzen erweckte,
bezeichnete man als Kansas. Im Jahre 1854 wurde die Kansas-
Nebraska-Bill im Sinne von Doveras passirt. Die Sklavenhalter
feierten damit unstreitig ihren glänzendsten Sieg; aber die Re-
aktion blieb nicht aus: sechs Jahre später entbrannte der Bürger-
krieg, der schon jetzt in Kansas ein würdiges Vorspiel fand. Die
Nordstaaten sorgten nicht minder als die Südstaaten für Zuzug
in das Territorium, in welchem nach dem Missouri-Kompromiss
die Sklaverei unbedingt hätte verboten sein müssen; beide Par-
teien stiessen mit leicht erklärlicher Heftigkeit auf einander; es
kam zu regelrechtem Kampfe, soweit ein solcher in diesem Falle
überhaupt denkbar war; schliesslich thaten sich zwei gesetzgebende
Gewalten auf, so dass der Kongress in Washington nicht umhin
konnte, sich mit der Angelegenheit wieder zu befassen. Diese
Vorgänge lieferten den besten Beweis für die Unhaltbarkeit der
Lehre von der Squattersouveränetät bezw. Nichtintervention; am