Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

7 
Hand haben solle. Das ganze Raisonnement war, wie gesagt, 
ein ausserordentliches dialektisches Kunststück, das namentlich 
in dem damaligen Führer der Sklavenhalterpartei, DoveLAs, einen 
sehr geschickten Vertreter fand. Hier kann das Einzelne nicht 
näher besprochen werden, sondern genügt es zu zeigen, wie auf 
diese Weise das Schicksal jedes Territoriums hinsichtlich der 
Sklaverei abhängig wurde von der zufälligen Stimmung der je- 
weiligen, zur Zeit der Organisation gerade im Lande befindlichen 
Bevölkerung über diese Frage; ja noch weiter: für jedes Terri- 
torıum insbesondere, das, wie Nebraska, zur Zeit seiner Organi- 
sation von Weissen fast noch gar nicht bewohnt war, musste 
versucht werden, wenn man sich dieses Ausdruckes bedienen 
darf, einen Bevölkerungsschub zu veranstalten, bei dem selbst- 
verständlich freie und sklavenhaltende Staaten es einander mög- 
lichst zuvorzuthun sich bestrebten. Hinsichtlich Nebraskas war es 
nun ganz unzweifelhaft, dass daselbst, namentlich im nördlichen 
Theile, der von den Sklavenstaaten völlig getrennt lag, die 
Sklaverei wenig Anklang finden würde; eben desshalb beschloss 
man nunmehr, das Territorium zu theilen und zwei selbständige 
daraus zu machen: dem nördlicheren, der Sklaverei unbedingt 
verlorenen beliess man den Namen Nebraska, den südlichen, der 
in unmittelbarer geographischer Verbindung mit den Südstaaten 
stand und darum auch seinerseits Hoffnung auf Durchführung 
der eigenthümlichen Institution innerhalb seiner Grenzen erweckte, 
bezeichnete man als Kansas. Im Jahre 1854 wurde die Kansas- 
Nebraska-Bill im Sinne von Doveras passirt. Die Sklavenhalter 
feierten damit unstreitig ihren glänzendsten Sieg; aber die Re- 
aktion blieb nicht aus: sechs Jahre später entbrannte der Bürger- 
krieg, der schon jetzt in Kansas ein würdiges Vorspiel fand. Die 
Nordstaaten sorgten nicht minder als die Südstaaten für Zuzug 
in das Territorium, in welchem nach dem Missouri-Kompromiss 
die Sklaverei unbedingt hätte verboten sein müssen; beide Par- 
teien stiessen mit leicht erklärlicher Heftigkeit auf einander; es 
kam zu regelrechtem Kampfe, soweit ein solcher in diesem Falle 
überhaupt denkbar war; schliesslich thaten sich zwei gesetzgebende 
Gewalten auf, so dass der Kongress in Washington nicht umhin 
konnte, sich mit der Angelegenheit wieder zu befassen. Diese 
Vorgänge lieferten den besten Beweis für die Unhaltbarkeit der 
Lehre von der Squattersouveränetät bezw. Nichtintervention; am
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.