Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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Thronfolgegesetz wurde das Familienstatut vom 5. (17.) April 
1797 publicirt, das die Privilegien und den Unterhalt der Mit- 
glieder des Kaiserhauses und die Apanagenverwaltung anordnete. 
Es ist ca. 100 Seiten stark; eine Menge sehr interessanter Details 
bezüglich der Apanagenverwaltung haben eine solche Volumino- 
sität des Gesetzesstückes verursacht. 
Beide Gesetze, Thronfolge- und Familienstatut, wurden als 
ein einheitliches Ganze bezeichnet und sollten den Fundamental- 
gesetzen desReichs einverleibt werden: „Sie sind,“ wurde bedeutet, 
„das Fundament für das Reich, denn das Höchste für den Staat 
ist eine fest bestimmte und ununterbrochene Thronfolge.“ Dazu 
sei eine Dynastie nöthig, für deren Bestand und Wohlergehen 
man durch ein genaues, in’s Detail gehende Familienstatut vor- 
herzusehen habe, dessen Grundsätze unbedingt (durchaus) der 
„Lage“ des Staates und dem „Recht der Natur“ entsprechen müssen. 
Welche sonstigen Statuten im Uebrigen als die Fundamental- 
gesetze des Reiches zu gelten hätten, wurde nicht gesagt. Es 
ist diese Frage auch aus anderen Gründen nicht zu beantworten. 
Jedenfalls hat bis auf den Augenblick als solches Fundamenal- 
gesetz einen eigenthümlichen juristischen Ausdruck nur das 
Thronfolgegesetz allein gehabt: denn der Kaiser soll bei der 
Thronbesteigung und Krönung dessen Beobachtung an- 
geloben (Reichsgrundgesetze, Art. 17). Dieser Vorschrift haben 
seither alle Kaiser in allen Stücken genügt und die verpflichtende 
Bedeutung derselben stets mit besonderem Nachdrucke betont. 
Unter Kaiser NıcoLavs wurde sie in die erste Ausgabe des Swod 
Sakonow aufgenommen und hat sich seither unverändert (als 
Art. 17) in den späteren revidirten Ausgaben des Swod erhalten. 
Das genannte specielle Hausgesetz oder Familienstatut vom 
5. April 1797 hat eine andere juristische Bedeutung als das 
Thronfolgegesetz. Sammt dem Thronfolgegesetz wird auch das 
Familienstatut von allen volljährigen Mitgliedern des Kaiserhauses 
ausdrücklich beschworen, also auch vom Thronfolger, aber als
	        
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