Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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pfeiler für die gedeihliche Existenz des grossen Staats, treu ge- 
blieben. Mit besonderer Entschiedenheit ist sie wieder in letzter 
Zeit den von der Verwaltung stets favorisirten Exceptionen durch 
Singulargesetze entgegengetreten. Der absolute Monarch will 
seinen ihm historisch gewordenen und fortlaufend ganz mit 
Recht zustehenden Willen haben, und auf diese Weise ıst der 
Staatswille gut aufgehoben. In höherem Grade, als je ein ande- 
rer, hat er das gemeinsame Wohl im russischen Staat gewollt. 
Und er will es in objectiv geordneter Weise; er hat sich mit 
dem Gesetzesbegriff für unlöslich solidarisch erklärt, denn er 
ist sich dessen sehr wohl bewusst, dass eine solche Ordnung der 
Dinge seine stärkste und sicherste Stütze ist. Systematisch steht 
er wohl über dem Gesetz, aber inhaltlich (materiell) ist er mit 
dem Gesetz ein Ganzes. In solcher Weise will der absolute 
Monarch sein eigenstes Wesen. Abschnitt I in Theill ist auch 
äusserlich in diese Gedankenfolge gleichsam eingeschlossen: Der 
Anfang constatirt die unbeschränkte Monarchie mit deren volks- 
thümlicher religiöser Weihe; das Ende will und ordnet das Princip 
des Gesetzesstaates. Das ist der geschichtlich und legislatıv klar 
ausgedrückte und feste Ausgangspunkt für eine juristische Con- 
struction der russischen Staatsrechtswissenschaft, die im Detail 
ein ausreichendes Gesetzesmaterial zu verarbeiten hat, dessen 
Principien und Einzelheiten in nächster und engster Fühlung mit 
den Begriffen des modernen Staats stehen. Diese unleugbaren 
Nothwendigkeiten und Thatsachen stellen sich über alle Partei- 
umtriebe in jeglicher Gestalt, die den Gesetzesstaat nicht erfassend 
oder perhorrescirend, ıhn als unnatürlich für das russische Reich 
behaupten wollen! Besonders belehrend und einleuchtend wird 
die moderne Richtung des russischen Rechtsstaats belegt durch 
die Geschichte der meist sehr voluminösen Commissionsarbeiten, 
die allen bedeutenden Legislationsakten zu Grunde liegen.
	        
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