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war lediglich eine schiefe Auffassung, wenn preussische Blätter gleich-
sam zur Entschuldigung der überraschenden Wendung, welche die
Frage durch diese Vermittlung nahm, sagten, der Papst sei nicht als
Oberhaupt der katholischen Kirche, sondern als Souverän gewählt. —
Der einfache Sachverhalt scheint der zu sein: die italienische Regierung,
um der katholischen Welt eine Bürgschaft dafür zu geben, dass der
Verlust des Kirchenstaates die freie und ungehinderte Ausübung der
päpstlichen Macht des heil. Stuhles nicht berühren werde, hat sich
durch das Garantiegesetz verbindlich gemacht, den depossedirten
Souverän in bestimmten Beziehungen auch fernerhin als Souverän zu
behandeln, aber damit ist er nicht Souverän, so lange er nicht
wieder über irgend ein Gebiet herrscht, mögen ihm auch alle anderen
Souveräne die grössten Ehren bezeugen. Unzweifelhaft ist auf diese
Weise die Stellung des Papstes eigenthümlich incommensurabel ge-
worden, indem er weder Souverän geblieben, noch Unterthan geworden.
Das Garantiegesetz hat ein staatsrechtliches Novum geschaffen, in-
dem es einen depossedirten Souverän nicht nur im Mittelpunkte seines
früheren Gebietes beliess, sondern ihm auch kestimmte Rechte ver-
bürgte, welche sonst nur wirklichen Souveränen zukommen, aber das
Papstthum ist eben auch eine einzigartige Erscheinung in der Geschichte.
Greffeken.
Political Science Quarterly. Edited by the faculty of political
science of Columbia College. New-York. Ginn et Comp.
Seit dem März 1886 erscheint diese Vierteljahrsschrift, welche in
den Vereinigten Staaten Nordamerikas die einzige, den Staatswissen-
schaften gewidmete Fachzeitschrift ist. Sie berücksichtigt ausser dem
öffentlichen Recht auch Geschichte, Politik, Nationalökonomie und
Statistik und enthält Berichte über die wichtigeren Erscheinungen der
Literatur. Da die bundesstaatliche Verfassungsform für manche rechts-
wissenschaftliche Fragen eine Gemeinsamkeit zwischen der nordameri-
kanischen Union und dem Deutschen Reich erzeugt, so dürfte auch
diese Vierteljahrsschrift manchen Beitrag bringen, der für deutsche
Publieisten Interesse bietet. Aus den vorliegenden Heften heben wir
unter den das öffentliche Recht betreffenden Aufsätzen hervor: WriTRiDGE;
Legislative Inquests; De Leon, The Berlin Conference (Congo); NEırı,
The Legal Tender Question ; Buraess, Constitutional Crisis in Norway;
Stimson and MüuxRoE SmitH, State Statute and Common Law.
Laband.